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Akkreditierung

ESF+ und Gesundheit und Sicherheit Akkreditierung.

Die ESF+-Akkreditierung ist der Akt, mit dem die Autonome Provinz Bozen die Eignung öffentlicher und privater Träger mit operativem Sitz im Landesgebiet anerkennt, Maßnahmen im Bereich Ausbildung, Orientierung, Begleitung und sozialpädagogische Betreuung durchzuführen, die durch den Europäischen Sozialfonds Plus (FSE+) kofinanziert werden.

Die Akkreditierung im Bereich „Gesundheit und Sicherheit“ ist der Akt, mit dem die Autonome Provinz Bozen die Eignung privater Träger mit operativem Sitz im Landesgebiet anerkennt, um Ausbildungsmaßnahmen zur Umsetzung der im GvD  Nr. 81/2008 vorgesehenen Tätigkeiten im  Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie gemäß dem Staat-Regionen-Abkommen vom 17. April 2025 anzubieten.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 754/2025 wurde das neue Akkreditierungssystem genehmigt.

Mit Dekret der Amtsdirektorin Nr. 18609 vom 30.10.2025 wurden der „Leitfaden zur ESF+-Akkreditierung“ und der „Leitfaden zur Akkreditierung für nicht-finanzierte Bildungstätigkeit für die Durchführung der im GvD Nr. 81/2008 für den Arbeitsschutz vorgesehenen Bildungsmaßnahmen“ (kurz „Leitfaden zur Akkreditierung im Bereich Gesundheit und Sicherheit“) sowie die dazugehörigen Anlagen und Hinweisschilder genehmigt.

Innerhalb 9.10.2026 sind die bereits akkreditierten Einrichtungen verpflichtet, sich an die neu eingeführten Bestimmungen anzupassen. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist wird die Akkreditierung widerrufen.

Die Akkreditierung des Trägers ist Voraussetzung für die Vergabe der Durchführung von Ausbildungs-, Orientierungs-, Begleitungs- und sozialpädagogischen Betreuungsmaßnahmen im Rahmen des ESF+-Programms. Dieses System stellt sicher, dass Bildungseinrichtungen und -träger nach hohen Standards arbeiten und zur Entwicklung der vom Landesgebiet geforderten Kompetenzen beitragen.

Hinweisschilder für FSE+-akkreditierte Einrichtungen:

PDF-Formulare:

Der Leitfaden zur Akkreditierung im Bereich „Gesundheit und Sicherheit“ möchte, in Übereinstimmung mit dem Staat-Regionen-Abkommen vom 17. April 2025, allen interessierten Organisationen nützliche Informationen bereitstellen, um Maßnahmen mit Bildungsinhalten gemäß GvD Nr. 81/2008 im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, als „akkreditierte“ Bildungseinrichtungen durchführen zu können.

Hinweisschilder für die im Bereich „Gesundheit und Sicherheit“ akkreditierte Einrichtungen:

PDF-Formulare:

Der Akkreditierungsantrag wird über die Plattform coheMON eingereicht. Das Bewertungsverfahren umfasst eine Dokumentenprüfung und eine Vor-Ort-Kontrolle am operativen Sitz der akkreditierenden Einrichtung. Davon ausgenommen sind akkreditierende Organisationen im Bereich „Gesundheit und Sicherheit“, bei denen lediglich eine Dokumentenprüfung vorgesehen ist, sowie öffentliche Einrichtungen, die keinen Antrag stellen müssen.
Das System sieht regelmäßige Kontrollen und Aktualisierungen vor, um die Einhaltung der geforderten Standards und die kontinuierliche Qualität der Ausbildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Die akkreditierten Einrichtungen werden in zwei getrennten Listen veröffentlicht, die auf der Webseite des Amtes für den Europäischen Sozialfonds der Autonomen Provinz Bozen einsehbar sind und somit Anerkennung und Sichtbarkeit auf dem Provinzgebiet erhalten.

Für Informationen und Rückfragen nutzen Sie bitte unseren Service coheMON Service Desk.

Am 12.11.2025 wurde, im Rahmen eines Webinars, das Akkreditierungssystem FSE+ und im Bereich „Gesundheit und Sicherheit“ vorgestellt.

Siehe die während der Veranstaltung präsentierten Folien.

Anbei wurden Fragen und Antworten aus dem Webinar zur Vorstellung des neuen Akkreditierungssystems ESF+ und des neuen Akkreditierungssystems für die Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit vom 12. November 2025 sowie einige Fragen, die von interessierten Einrichtungen über das Ticketing-System gestellt worden sind, zusammengefasst. Zusätzliche FAQ’s sind auf der folgenden Seite einsehbar FAQ - Europa.

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Letzte Aktualisierung: 27/02/2026