Zielübergreifende grundlegende Voraussetzungen und Beschwerden
Die zielübergreifenden grundlegenden Voraussetzungen sind die Voraussetzungen für die wirksame und effiziente Umsetzung des Programms des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021-2027) und des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027. Ihre Erfüllung soll sicherstellen, dass die Durchführung der aus europäischen Mitteln finanzierten Programme im Einklang mit dem Unionsrecht steht.
Die zielübergreifenden grundlegenden Voraussetzungen, die für alle spezifischen Ziele des ESF+ Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Bozen gelten, sind folgende:
- Wirksame Kontrollmechanismen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
- Instrumente und Kapazitäten für eine wirksame Anwendung der Gesetzgebung im Bereich der staatlichen Beihilfen
- Wirksame Anwendung und Umsetzung der EU-Charta der Grundrechte
- Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates
Die Einhaltung der Grundsätze der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) stellt somit sicher, dass zwei der Voraussetzungen für die Programmierung der Fonds der Kohäsionspolitik 2021-2027 gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 erfüllt sind.
Die Einhaltung dieser Grundsätze wird sowohl in der Programmplanungs- als auch in der Durchführungsphase der Programme gewährleistet, unter anderem durch die Anwendung des Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften, der die Überwachung durch die Zivilgesellschaft und die zuständigen Stellen gewährleistet.
EU-Charta der Grundrechte
Um eine wirksame Aufsicht der Einhaltung der Grundsätze der Charta zu ermöglichen, haben die Verwaltungsbehörden des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021-2027) und des Programms Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 (ESF+) der Autonomen Provinz Bozen eine eigene Kontaktstelle eingerichtet, die folgende Aufgaben hat:
- Überwachung der Konformität des Programms und ihrer Umsetzung mit den Bestimmungen der Charta; Prüfung eventueller Beschwerden über nicht konforme Vorgänge und/oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Charta und gegebenenfalls Einschaltung der zuständigen Stellen, auch um die wirksamsten Abhilfemaßnahmen zu ermitteln, die der Verwaltungsbehörde vorzulegen sind;
- bei festgestellten Verstößen gegen die Charta für die notwendigen Folgemaßnahmen zu sorgen und gleichzeitig zu überprüfen, ob geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern;
- der Verwaltungsbehörde regelmäßig einen Bericht vorzulegen, damit bei Unregelmäßigkeiten das entsprechende Informationsverfahren beim Begleitausschuss eingeleitet werden kann.
Die Kontaktstelle für das Programm EFRE 2021-2027 der Autonomen Provinz Bozen wurde innerhalb der Verwaltungsbehörde eingerichtet und im Rahmen des Begleitausschusses vom 05. Oktober 2022 behandelt. Die Kontaktstelle ist Frau Petra Tamanini, Koordinatorin des Programms.
Die Kontaktstelle für das Programm ESF+ 2021-2027 der Autonomen Provinz Bozen wurde innerhalb der Verwaltungsbehörde im Bereich Programmierung und Bewertung bestimmt und mit dem Dekret zur Einrichtung des Begleitausschusses ernannt. Die Kontaktstelle ist Frau Cristina Scaramuzza, pro-temporäre Koordinatorin des Bereichs Programmierung und Bewertung.
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD)
Um eine wirksame Aufsichtsfunktion hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze des UNCRPD (United Nation Convention on the Rights of Persons with Disabilities) zu ermöglichen, kümmert sich die Verwaltungsbehörde darum:
- die Empfangskanäle zu überwachen, über die Beschwerden eingehen;
- eine Untersuchung der Beschwerde sowie die Beschlussfassung und Mitteilung einer Entscheidung über das Ergebnis der Untersuchung zu gewährleisten;
- dem Begleitausschuss jährlich Bericht zu erstatten über Beschwerden und Berichte über Verstöße, über die durchgeführten Bewertungen und Abhilfemaßnahmen sowie über die Umsetzung der Angaben im Leitfaden für die Programmverwaltungen 2021-2027, der von den zuständigen nationalen Behörden erstellt wurde.
Etwaige Beschwerden können über das bereitgestellte Formular an die folgende E-Mail-Adresse gesandt werden:
- EFRE: fesr@provincia.bz.it
- FSE+: esfbz@provinz.bz.it
Anlagen:
- EU-Charta der Grundrechte
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Leitfaden für die Programmverwaltungen 2021-2027 (nur auf Italienisch)
- FORMULAR FÜR BESCHWERDEN - Verstoß gegen die EU-Charta der Grundrechte und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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Letzte Aktualisierung: 19/01/2026