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Verwaltung des Programms ESF+ und Behörden

Informationen über die Behörden und die Verwaltung des ESF+ Programms

Dieser Abschnitt enthält Informationen zur Verwaltung und der unabhängigen Bewertung des Programms sowie Informationen zu den Behörden des ESF+ Programms der Autonomen Provinz Bozen.

Begleitausschuss FSE+ 2021-2027

Das Ziel des Begleitausschusses (BA) ist, die Durchführung des Programms zu begleiten.  Der Begleitausschuss tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und prüft alle Faktoren, die die Fortschritte beim Erreichen der Ziele des Programms beeinträchtigen. Der BA ist auch das wichtigste Treffen, in dem alle an der Verwaltung und Durchführung des Programms beteiligten Personen und Vertreter der jeweiligen Partnerschaft zusammenkommen.

Evaluierung des Programms

Das Programm des ESF+ wird einer externen Evaluierung unterzogen, um eine bessere Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz zu gewährleisten.

Der Evaluierungsplan stellt den Leitfaden für die Evaluierungstätigkeit des Programm des Europäischen Sozialfonds Plus /ESF+) 2021-2027 der autonomen Provinz Südtirol dar. Er hat den Zweck anhand von Studien, Recherchen und Analysen Informationen über die Entwicklung und Umsetzung des Programms liefern, um eine bessere Wahl der Ziele und der Maßnahmen zu ermöglichen und die Teilnahme an der Diskussion zum Thema der EU finanzierten Arbeitsmarktpolitik, der Inklusionspolitik und der Weiterbildung aufrecht zu erhalten. Der Evaluierungsplan ist am 6. Juli 2023 vom Begleitausschuss genehmigt worden.

Für die Programmplanung 2021-2027, ist das Wirtschaftsunternehmen Istituto per la Ricerca Sociale – PTSCLAS SpA (RTI IRS-PTSCLAS) für die Evaluierung des ESF+ Programms der Autonomen Provinz Bozen zuständig. Dieser Dienst wurde endgültig am 17. Januar 2025 aufgrund einer Ausschreibung vergeben.

 

Das Evaluierungskonzept zeigt einen umfassenden Überblick über die Evaluierungstätigkeiten, die während der gesamten Laufzeit der Programmierung 2021-2027 durchgeführt werden.

Die Zusammenfassung des Evaluierungskonzepts zeigt in Kurzfassung alle Evaluierungstätigkeiten im Zeitraum der Programmierung 2021-2027 auf.

Die Verwaltungsbehörde des ESF+-Programms hat im Frühling 2023 formell ein Konsultationsverfahren eingeleitet, das den Wirtschafts- und Sozialpartnern ermöglicht hat, ihren Beitrag zum Evaluierungsplan des ESF+-Programms 2021 - 2027 der Autonomen Provinz Bozen zu leisten. Der Evaluierungsplan definiert die Ziele der Evaluierungstätigkeit, die Methodik, die Steuerung des Plans und die wichtigsten Evaluierungsberichte.  Der Europäische Verhaltenskodex für die Partnerschaft, der auch für das Programm 2021-2027 gilt, sieht die Einbeziehung der institutionellen, wirtschaftlichen und sozialen Partnerschaft bereits in den Phasen der Ausarbeitung der Programme vor und fördert ihre Rolle in den anschließenden Durchführungs-, Überwachungs- und Bewertungsphasen.

Die Partnerschaft, welche aus provinziellen, lokalen und städtischen Behörden sowie anderen zuständigen öffentlichen Behörden, wirtschaftlichen und sozialen Akteuren, Einrichtungen der Zivilgesellschaft, einschließlich der Umweltpartner und der lokalen sowie ehrenamtlichen Organisationen besteht, welche die Durchführung der Programme maßgeblich beeinflussen oder von deren Auswirkungen betroffen sein können, konnte bis zum 09. Juni 2023 Anmerkungen und Vorschläge einreichen.

Behörde

Gemäß den europäischen Verordnungen wird für jedes Programm eine Verwaltungsbehörde und eine Prüfbehörde ernannt. Zwischen den Behörden muss das Prinzip der Trennung der Funktionen gewährleistet sein.

Die Verwaltungsbehörde ist für die Verwaltung des Programms im Hinblick auf das Erreichen der Programmziele zuständig. Gemäß Art. 72 der Verordnung (EU) 2021/1060 wählt die Verwaltungsbehörde die Vorhaben aus, nimmt die Aufgaben der Programmverwaltung wahr, unterstützt die Arbeit des Begleitausschusses und erfasst und speichert elektronisch die Daten zu jedem Vorhaben, die für die Begleitung, die Evaluierung, das Finanzmanagement, die Überprüfungen und die Prüfungen erforderlich sind. Die Verwaltungsbehörde stellt auch sicher, dass die Begünstigten die Bedingungen für die Umsetzung der finanzierten Maßnahmen einhalten.

Die Verwaltungsbehörde des Programms ESF+ 2021-2027 befindet sich in der Abteilung Europa, Amt für den Europäischen Sozialfonds. 

Kontakt:
ESF-Amt
Gerbergasse, 69
39100 Bozen
Tel. +39 0471 413130/31
E-Mail: esfbz@provincia.bz.it

Die Prüfbehörde des ESF+ Programms ist eine öffentliche Behörde und von der Verwaltungsbehörde funktional unabhängig. Gemäß Art. 77 der Verordnung (EU) 2021/1060 prüft die Prüfbehörde die Vollständigkeit, Genauigkeit und sachliche Richtigkeit der Rechnungslegung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben und die effektive Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems. Zu diesem Zweck führt sie Kontrollen bei allen Beteiligten (von der Verwaltungsbehörde bis zu den Begünstigten) durch und spricht gegebenenfalls Empfehlungen zur Verbesserung des Systems aus. Die Prüfbehörde berichtet der Europäischen Kommission jährlich über die Ergebnisse ihrer Prüfungen.

Die Aufgabe der ESF+ Prüfungsbehörde in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ist dem Bereich der Prüfbehörde für die EU-Förderung zugeordnet, welche dem Generalsekretariat der Provinz unterstellt ist.

Kontakt:
Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen
Rittnerstraße, 33/b
39100 Bolzen
Tel. +39 0471 416560
E-Mail: pruefbehoerde.autoritadiaudit@provinz.bz.it

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Letzte Aktualisierung: 25/02/2026