Veröffentlichungen im Bereich Transparenz
Im Sinne einer offenen, bürgernahen Verwaltung und gemäß den Grundsätzen der Transparenz und der guten Verwaltung gewährleistet das Land Südtirol jedem den weitestgehenden Zugang zu den Informationen über ihre Organisation und Tätigkeit, über die Verwendung der öffentlichen Mittel sowie ihre Leistungen und Dienste. Hier finden Sie Informationen über:
Informationssystem Öffentliche Verträge und Transparente Verwaltung
- Vergabebekanntmachungen Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
- Besondere Vergabebekanntmachungen Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
- Zuschläge und Vergaben Autonome Provinz Bozen (bandi-altoadige.it)
Beauftragung von Inhouse-Unternehmen.
- ESF+: Genehmigung der Projekte ESF2_f3_0001 und ESF2_f3_0002 im Rahmen des ESF+ PR 2021-2027 der Autonomen Provinz Bozen, Priorität 2 Bildung - s. Z. f) – Aktion ESO4.6.3 (f.3): In-House Vergabe an NOI AG. Dekret 20748/2023.
- Interreg V-A Italien-Österreich 2014-2020 - Verwaltung Domain und Wartung Webseite www.interreg.net. Dekret 170/2021
Informationen zu den einzelnen Verfahren der Europa Abteilung
Informationen zum Interessenskonflikt
Ein Interessenkonflikt ist eine Situation, in der die privaten Interessen eines öffentlichen Bediensteten mit dem öffentlichen Interesse, das der Bedienstete bei der Ausübung seines Amtes zu verfolgen hat, in Konflikt geraten können, und sei es auch nur potenziell. Es handelt sich dabei nicht um ein rechtswidriges Verhalten, sondern um einen Zustand, der ein Risiko birgt: Das Vorhandensein persönlicher, familiärer, wirtschaftlicher oder anderer Interessen kann die Unparteilichkeit und Objektivität von Verwaltungsentscheidungen beeinträchtigen.
Schlüsselelemente:
- Beziehung zwischen Verwaltung und Arbeitnehmer;
- Sekundäres (privates)Interesse des Mitarbeiters;
- Tendenz zur Überschneidung von privaten und öffentlichen Interessen.
Der Konflikt kann sein:
- Tatsächlich: zum Zeitpunkt der Entscheidung vorhanden;
- Potenziell: könnte in der Zukunft auftreten;
- Offensichtlich: wird von außen als solcher wahrgenommen;
- Direkt oder indirekt: betrifft den Mitarbeiter oder mit ihm verbundene Personen.
Der ordnungsgemäße Umgang mit Interessenkonflikten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung:
- Gute Leistung und Unparteilichkeit des Verwaltungshandelns (Art. 97 Verfassung);
- Korruptionsvorbeugung: Interessenkonflikte sind ein Risikofaktor, der in Korruption ausarten kann, aber nicht mit Korruption gleichzusetzen ist;
- Glaubwürdigkeit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung.
Wichtigste Pflichten:
- Meldung: Der Mitarbeiter muss seinem Vorgesetzten jede - auch potenzielle - Konfliktsituation melden;
- Enthaltung: Der Mitarbeiter muss sich bei Entscheidungen oder Tätigkeiten, die seine eigenen Interessen oder die von ihm nahestehenden Personen betreffen, zurückhalten.
Folgen von Verstößen:
- Disziplinarrechtliche Haftung;
- Rechtswidrigkeit des Verwaltungsverfahrens;
- Sanktionen und Schädigung des Ansehens der Verwaltung.
Ein Interessenkonflikt ist kein unrechtmäßiges Verhalten, sondern eine Situation, die das Risiko unvoreingenommener Entscheidungen erhöht. Ein ordnungsgemäßer Umgang mit Interessenkonflikten durch Meldung und Enthaltung ist wichtig, um das öffentliche Interesse zu schützen, Korruption zu verhindern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
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Letzte Aktualisierung: 26/11/2025