Kommunikation und Sichtbarkeit ESF+
Die Verbesserung der Sichtbarkeit der Kohäsionspolitik ist in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten Prioritäten geworden. Jedes Jahr werden mit den Kohäsionsmitteln Tausende von Projekten in ganz Europa unterstützt, die den greifbarsten Ausdruck der EU vor Ort darstellen. Eine wirksame Kommunikation dieser Maßnahmen trägt dazu bei, das Bewusstsein über die Vorteile der EU für das Leben der Menschen zu stärken.
Liste der ausgewählten Vorhaben
Liste der ausgewählten Vorhaben, gemäß Art. 49 K.3 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060
Zeitplan der geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Projekten
Zeitplan der geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Projekten für den ESF+ 2021-2027 gemäß Artikel 49 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021.
Die Begünstigten eines durch die Europäische Union kofinanzierten Projekts sind grundsätzlich dazu verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den entsprechenden Fonds hinzuweisen. Diesbezügliche Vorschriften sind im Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 festgelegt.
- Leitlinien für Sichtbarkeit und Kommunikation (Version 2.0 - Januar 2024)
- Leitlinien für Sichtbarkeit und Kommunikation (Version 1.0 - Dezember 2022)
Kommunikationsstrategie 2021-2027 der Abteilung Europa (Version 3, März 2025)
Logo-Kombination für EFRE- und ESF+
Vertikale Version
Horizontale Version
Wie in den Leitlinien für Kommunikation und Sichtbarkeit 2021-2027 beschrieben, sind auf Schildern, Tafeln und Postern die im folgenden Beispiel dargestellten Hauptelemente zu verwenden:
ESF+ Akkreditierung Schild horizontal A5
ESF+ Akkreditierung Schild vertikal A5
Gemäß Art. 42 Abs. 5 VO (EU) Nr. 2021/1060 veröffentlicht die Verwaltungsbehörde die an die Europäische Kommission übermittelten Daten:
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Letzte Aktualisierung: 03/03/2026