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Programmverwaltung und Behörden

Dekorative Grafik

Die nachfolgenden Einrichtungen sind an der Verwaltung und Umsetzung des EFRE-Programms der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol beteiligt.

Programmverwaltung

Der Begleitausschuss (BA) überwacht die Wirksamkeit und die Qualität der Durchführung des Programms.

Gemäß Artikel 38-40 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 ist der Begleitausschuss mit Beschluss der Landesregierung Nr. 636 vom 13. September 2022 eingerichtet worden. 

Die Vertreter der Ausschussmitglieder sind aus folgendem Verzeichnis ersichtlich:
Mitglieder des BA

In der konstituierenden Sitzung vom 14. Oktober 2022 hat sich der Begleitausschuss eine Geschäftsordnung gegeben.

Sitzungen des Begleitausschusses:

4. Begleitausschuss vom 9. April 2025 - Unterlagen


3. Begleitausschuss vom 23. Mai 2024 - Unterlagen

 

2. Begleitausschuss vom 3. Mai 2023 - Unterlagen
1. Begleitausschuss vom 14. Oktober 2022 - Unterlagen

Der Lenkungsausschuss unterstützt die Verwaltungsbehörde aktiv bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung des EFRE-Programms.

Die Verwaltungsbehörde des Programms „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ EFRE 2021-2027 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ist mit Beschluss der Landesregierung Nr. 723 vom 11.10.2022 ermächtigt worden, für die Projektauswahl einen Lenkungsausschuss einzurichten.

Daraufhin hat die Verwaltungsbehörde den Lenkungsausschuss mit Dekret Nr. 22572/2022eingerichtet.

Der Lenkungsausschuss hat seine Geschäftsordnung festgelegt und wendet sie im Einverständnis mit der Verwaltungsbehörde an.

Behörden

Die Verwaltungsbehörde des EFRE-Programms ist im Amt für europäische Integration der Abteilung Europa angesiedelt.
Sie leitet und koordiniert die Gesamtumsetzung des regionalen EFRE- Programms und nimmt alle von der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 vorgesehenen Aufgaben wahr, die in der Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems und deren Anlagen (alle in italienischer Sprache) festgelegt sind.

Kontakt

Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ EFRE 2021-2027
Amt für europäische Integration
Gerbergasse 69
I-39100 Bozen
Tel. 0471 413160
Fax: 0471 413189
E-Mail: efre@provinz.bz.it
Zertifizierte Mail (Pec): efre.fesr@pec.prov.bz.it

Verwaltungsbehörde: Amtsdirektor Peter Paul Gamper

Die Prüfbehörde ist eine von der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde funktionell unabhängige Stelle, die prüft, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem effektiv funktioniert. Hierzu werden Kontrollen bei allen Beteiligten (von der Verwaltungsbehörde bis hin zu den Projektträgern) durchgeführt und gegebenenfalls Empfehlungen für Verbesserungen des Systems gegeben. Über das Ergebnis ihrer Prüfungen berichtet die Prüfbehörde jährlich der Europäischen Kommission.

Die Funktion der EFRE-Prüfbehörde ist in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol dem Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen zugeordnet, welche der Generaldirektion des Landes unterstellt ist.

Kontakt

Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen
Rittnerstraße 5
39100 Bozen
Tel. +39 0471 416560
Fax +39 0471 416569
E-Mail: pruefbehoerde.autoritadiaudit@provinz.bz.it

Die Funktionen der Maßnahmenverantwortlichen werden von den mit Beschluss der Landesregierung Nr. 723 vom 11.10.2022 ernannten Landesdiensten wahrgenommen.

Zu den Aufgaben der Maßnahmenverantwortlichen gehören:

  • Festlegung der strategischen Ausrichtung des EFRE-Programms in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde
  • Mitarbeit bei der Ausarbeitung der thematischen Aufrufe und Aufforderungen zur Projekteinreichung
  • Inhaltliche Bewertung der in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Projektanträge anhand der Auswahlkriterien
  • Begleitung bei der Durchführung der Projekte der eigenen Investitionspriorität und Bewertung des Fortschrittes und der Ergebnisse der einzelnen Vorhaben im Lichte der zu erreichenden Indikatoren
  • Unterstützung der FLC-Stelle (First Level Control) bei der Durchführung der Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen der Vorhaben
  • Bericht im Begleitausschuss über den Durchführungsstand der eigenen Investitionspriorität
  • Aktive Unterstützung der Verwaltungsbehörde in allen weiteren, in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Angelegenheiten
Ansprechpartner


Priorität 1 - Smart 

Spezifisches Ziel 1.1 Forschung und Innovation: Abteilung Innovation, Forschung, Universität und Museen

Spezifisches Ziel 1.2 Digitalisierung: Abteilung Informationstechnik

Priorität 2 - Green

Spezifisches Ziel 2.1 Energieeffizienz: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz

Spezifisches Ziel 2.2 Risikoprävention: Agentur für Bevölkerungsschutz

Priorität 3 - Mobility: Abteilung Mobilität

Kernaufgabe der Kontrollstelle (FLC - First Level Control) ist die Durchführung von Verwaltungsprüfungen (sog. Kontrolle erster Ebene) bezüglich der europäischen Fonds für den Programmzeitraum 2021-2027.

Die Kontrollstelle überprüft demnach die Förderfähigkeit von Ausgaben von Projekten im Rahmen des regionalen Programms „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ EFRE 2021-2027.

Diese Kontrollen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 sind eine Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde des Programms (Amt für europäische Integration).

Die Kontrollstelle führt in Bezug auf das EFRE-Programm zwei Arten von Kontrollen durch:

  • Verwaltungsprüfungen
  • Vor-Ort-Kontrollen auf Stichprobenbasis

Die Rechnungslegung erfolgt digital über das Programm coheMON. In der Praxis bedeutet dies, dass die Begünstigten in coheMON ihre Rechnungslegungen hochladen und diese dann über das Programm zur Kontrollstelle gelangen.

Kontakt: Amt für Kontrollen und Staatsbeihilfen

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Letzte Aktualisierung: 10/12/2025