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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027 (EFRE)

1° Aufruf - Priorität 1 "Smart" Forschung und Innovation

Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 30.03.2023

Beschreibung:

Im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1 „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien“ werden mit vorliegendem Aufruf folgende 3 „Aktionen“ gefördert:

a) Aktion 1 Unterstützung für Projekte in Forschung, Entwicklung und Innovation in den von der RIS3 identifizierten Bereichen der intelligenten Spezialisierung (dafür zur Verfügung gestellte Mittel: 12.000.000 EUR)

b) Aktion 2 Schaffung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen von hoher Qualität (dafür zur Verfügung gestellte Mittel: 4.000.000 EUR)

c) Aktion 3 Stärkung der Innovationscluster sowie Schaffung und Ausbau von Gemeinschaftsräumen für Innovation (dafür zur Verfügung gestellte Mittel: 2.000.000 EUR)

Mit diesem ersten Aufruf werden somit insgesamt Finanzmittel in Höhe von 18.000.000 EUR zur Verfügung gestellt.

Gesamtkosten des Projektes: mindestens 400.000 EUR

Höchstdauer der Projekte 3 Jahre

Projektanträge können ab 16.01.2023 bis zum 31.03.2023 12:00 Uhr über das Projektverwaltungssystem coheMON eingegeben werden.

Amtsblatt der Region Nummer 49 welches das Dekret 23075/2022 und den ersten Aufruf SMART F&I beinhaltet.

Dem Projektantrag beizufügende zusätzliche Unterlagen:

Projektbeschreibung mit Angaben zum Arbeitsplan und zu den Humanressourcen (max. 20 Seiten);

Zusammensetzung des Forschungsteams und Angabe des/r wissenschaftlichen Verantwortlichen und des Projektmanagers/der Projektmanagerin;

Lebensläufe des/r Verantwortlichen des Projektes und des Projektmanagers/der Projektmanagerin;

Von allen Partnern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung;

Erklärung zur Unternehmensgröße vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet.

Begünstigte:

Begünstigte der Aktionen 1 und 2 sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen, jene der Aktion 3 sind Innovationscluster sowie den Gebietskörperschaften des Landes. Genauere Details zu den Voraussetzungen, die die Begünstigten haben müssen und zur Zusammensetzung der Kooperationen können dem Aufrufstext entnommen werden.

Zugangsvoraussetzungen:

Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen, sowie in einen der von der S3 Strategie festgelegten Fachbereiche fallen:

a) Automation and Digital;

b) Food and Life Science;

c) Green Technologies;

d) Alpine Technologien.

Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 keinen nennenswerten Schaden anzurichten werden Forschungs- und Innovationsprojekte betreffend folgender Aktivitäten nicht zugelassen:

- Aktivitäten, die der "braunen" Forschung und Innovation („brown R&I“) angehören;

- Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung;

- Tätigkeiten, die unter das EU-Emissionshandelssystem (ETS) fallen und zu prognostizierten Treibhausgasemissionen führen, die nicht unter den relevanten Benchmarks liegen;

- Tätigkeiten, die nicht mit den einschlägigen nationalen und EU-Umweltvorschriften übereinstimmen.

Weitere nützliche Informationen:

Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Innovation, Forschung und Universität (Ansprechperson Herr Franz Schöpf, Tel. 0471 413710)

Am 19.01.2023 wurde ein Informationstreffen zum Aufruf über ein Webinar angeboten, nachfolgend finden Sie die Dokumentation dazu:

Powerpoint Präsentation des Webinars (in italienischer Sprache)
FAQ

Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.

Wichtig: Um einen Projektantrag einreichen und unterzeichnen zu können ist es notwendig, einen SPID oder gültige und aktivierte Bürgerkarte (CNS) zu haben und über eines dieser beiden Portale in coheMON einzusteigen!

Ergebnisse:

Von 47 eingereichten Projekten, konnten 22 Projekte gefördert werden. Die Ergebnisse der Bewertung zu allen drei Aktionen entnehmen Sie dem folgenden Genehmigungsdekret:

Dekret Nr. 18465 vom 27.10.2023

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