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Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 (ESF+)

3° Aufruf – Priorität 2 Bildung spezifisches Ziel f)

Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 20.03.2025

Beschreibung:

Öffentlicher Aufruf „Maßnahmen für die sozialpädagogische Unterstützung für Kinder in den Kindergärten – Jahr 2025/2027“

Laden Sie hier den Aufruf herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 15651 vom 17/01/2025 veröffentlicht im Beiblatt Nr. 5 zum Amtsblatt vom 23. Jänner 2025, Nr. 4 - Allgemeine Sektion

Einreichung des Finanzierungsantrags an die Verwaltungsbehörde mittels Online-Systems (System coheMON, abrufbar unter: https://fse-esf.civis.bz.it/) bis zum 21.03.2025, 12:00 Uhr.

Unterlagen

Obligatorische Anlagen (wenn zutreffend)

Fakultative:

  • Lebensläufe des eingesetzten Personals;

Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:

Der Aufruf zielt darauf ab, Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehungsarbeit in den  Kindergärten zu fördern. Dies soll mittels sozialpädagogischer Unterstützung der Kinder und indirekt der Eltern und der Fachkräfte der Kindergärten erfolgen.

Die folgenden Aktivitäten, die sich direkt an die Empfänger und Empfängerinnen richten,  sind zulässig:

  • Maßnahmen der Sozialpädagogische Unterstützung

Folgende Art von Projekttätigkeit, die sich indirekt an die Empfänger und Empfängerinnen richtet, ist zugelassen:

  • Monitoring und Bewertung, bis zu maximal 10% der Projektdauer

Alle Projekte müssen die folgende Art von Projekttätigkeit vorsehen, die sich indirekt an die Empfänger und Empfängerinnen richtet:

  • Seminare und Workshops (maximal 6 Stunden für jeden Kindergarten).

Eigenschaften der Projektanträge:

Die Durchführung des Projekts muss in enger Zusammenarbeit mit den in der Anlage 1 für die jeweilige ausgewählte Gebietszone deutsch-, italienisch-, oder ladinischsprachigen angeführten Kindergärten erfolgen.

Empfänger:

Empfänger der Maßnahmen dieses Aufrufs sind folgende:

  • Kinder im Vorschulalter, die in Kindergärten in der Autonomen Provinz Bozen ein-geschrieben sind.

Für jedes Vorhaben ist die Mindestanzahl an Teilnehmer und Teilnehmerinnen aufgrund der Bedarfserhebung der Kindergärten für die Sprachgruppen (siehe Anlage 1).

Begünstigte:

Projektvorschläge können von Weiterbildungseinrichtungen eingereicht werden, die im Sinne der Landesbestimmungen zur Akkreditierung (Beschluss der Landesregierung Nr. 301/2016) bereits ESF akkreditiert sind, oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des gegenständlichen Aufrufs einreichen.

  • Weiterbildungseinrichtungen privater Natur, die im Sinne der Landesbestimmungen zur Akkreditierung (Beschluss der Landesregierung Nr. 301/2016) bereits akkreditiert sind, oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des vorliegenden Aufrufs einreichen. Das Akkreditierungsverfahren muss in jedem Fall bis zum Datum des Beginns der Bildungstätigkeiten abgeschlossen sein.
  • Ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors eingetragen sind;
  • Vereinsnetzwerke, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors eingetragen sind, sowie deren territoriale Ableger und Gruppierungen, sofern sich ihr Sitz in der Autonomen Provinz Bozen befindet;
  • Sozialunternehmen, einschließlich Sozialgenossenschaften, die im eigens vorgesehenen Abschnitt des Unternehmensregisters eingetragen sind. 
  • Gemeinnützige Organisationen, die im Onlus-Register der Agentur für Einnahmen eingetragen sind und deren Eintragung innerhalb des 22. November 2021, dem Tag nach dem Inkrafttreten von RUNTS, erfolgt ist, werden ebenfalls als Einrichtungen des dritten Sektors und daher als Antragssteller betrachtet.

Die aufgelisteten Einrichtungen können den Projektantrag einzeln oder in Partnerschaft mit anderen Einrichtungen einreichen.

Bewertungsablauf:

  • Überprüfung der Zulässigkeit;
  • die technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.

Weitere nützliche Informationen:

Für die Vorhaben des gegenständlichen Aufrufen werden insgesamt 3.000.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Abrechnung der zur Finanzierung zugelassenen Projekte erfolgt unter Anwendung der Bestimmungen laut Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060, der ein besonderes Abrechnungssystem mit einem Pauschalprozentsatz vorsieht. Die direkten Personalkosten können für die Berechnung aller anderen zulässigen Kostenkategorien herangezogen werden, die mit einem pauschalen Prozentsatz von 40% berechnet werden.

Alle Projekttätigkeiten müssen innerhalb 30. September 2025 beginnen und bis zum 30. September 2027 abgeschlossen sein.

Ergebnisse:

Information zu den eingereichten Projekten: Im Rahmen des Öffentlichen Aufrufs wurden insgesamt 15 Projekte für einen öffentlichen Gesamtbetrag von 7.040.782,00 EUR eingereicht.

Dekret der Amtsdirektorin Nr. 6675 vom 22.04.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol

Dekret der Amtsdirektorin Nr. 8054 vom 14.05.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.

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