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Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 (ESF+)

3° Aufruf - Priorität 3 - Soziale Inklusion: Spezifisches Ziel h)

Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 08.02.2024

Beschreibung:

Laden Sie hier den Aufruf herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 20284 vom 13.11.2023 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 46 vom 16.11.2023 – Allg. Skt.

Der Antragsteller muss den Finanzierungsantrag bis zum 9. Februar 2024, 12:00 Uhr, über das Online-Portal „coheMON“ (https://fse-esf.civis.bz.it/) an die Verwaltungsbehörde übermitteln.

Unterlagen

Anlagen

Obligatorisch (wenn zutreffend):

Fakultative:

  • Lebensläufe des eingesetzten Personals;
  • Bezugsquellen für den beruflichen und/oder Ausbildungsbedarf, die vom Begünstigten eigenständig ausgearbeitet wurden;
  • Vereinbarungen mit Unternehmen/ Organisationen für das Stage
  • Vereinbarung Weiterbildungseinrichtung und Einrichtung

Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:

Die Unterstützung gilt für Weiterbildungsmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, technische fachliche, Schlüsselkompetenzen und fachübergreifende Kompetenzen in Bezug auf bestimmte Berufssparten zu vermitteln, die für die Eingliederung in und den Verbleib im Arbeitsmarkt notwendig sind.

Eigenschaften der Projektanträge:

Die Vorhaben müssen sich direkt auf den Arbeitskräftebedarf der lokalen Unternehmen, sowie auf den damit einhergehenden Ausbildungsbedarf der Teilnehmer beziehen.

  • Die Maßnahmen mit einer Kursfolge müssen eine Pro Kopf Dauer der Tätigkeiten von mindestens 200 Stunden und eine maximale Projektdauer von 700 Stunden vorsehen.
  • Die Maßnahmen mit mehreren Kursfolgen müssen mindestens eine Projektdauer von 200 Stunden und eine maximale Projektdauer von 1000 Stunden vorsehen.

Zugelassene Arten an Bildungstätigkeiten:

  • Ausbildung im Unterrichtsraum und/oder Werkstatt (in allen Projekten verpflichtend vorgesehen);
  • Einzelunterricht, höchstens 20% der Ausbildungsstunden im Unterrichtsraum und/oder Werkstatt;
  • Stage (nicht verpflichtend): wo vorgesehen mindestens 20% der Projektdauer;
  • Gruppen – oder Einzelorientierung: höchstens 20% der Projektdauer;
  • Begleitung zum Arbeitsplatz: höchstens 5% der Projektdauer;
  • Persönliche und Ausbildungsunterstützung: höchstens 40% der Projektdauer;

Besichtigungen zu Lernzwecken: höchstens 5% der vorgesehenen Stundenanzahl für die Ausbildung im Unterrichtsraum und/oder Werkstatt.

Empfänger:

Innerhalb der Autonomen Provinz Bozen wohnhafte oder ansässige Personen, welche für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen und nicht beschäftigt sind und die mindestens einer im Aufruf aufgeführten schutzbedürftigen Gruppe angehören. Mindestteilnehmerzahl einer Maßnahme: 8; Mindestteilnehmerzahl einer Kursfolge: 3; Höchstteilnehmerzahl einer Kursfolge 12. Es sind keine Zuhörer zugelassen.

Begünstigte:

Projektvorschläge Weiterbildungseinrichtungen, die bereits akkreditiert sind, oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des vorliegenden Aufrufs einreichen, einzeln oder in Form von einer Partnerschaft einreichen.

Bewertungsablauf:

  • Überprüfung der Zulässigkeit;
  • die technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.

Weitere nützliche Informationen:

Finanzielle Ausstattung: 5.000.000,00.- Euro.

Im Rahmen dieses Aufrufs werden die Standardeinheitskosten (SEK) "Entwicklung von Kompetenzen für die soziale und berufliche Eingliederung schutzbedürftiger Menschen" (CIS) im Wert von 209,55 Euro verwendet.

Die Berechnung des vorgesehenen öffentlichen Beitrags pro Projekt erfolgt nach der folgenden Formel:  vorgesehene Projektdauer * SEK CIS + Teilnahmeentschädigung.

Ende der Bewertungsphase: innerhalb 120 Tagen nach Ablauf der Frist zur Projekteinreichung.

Beginn der Weiterbildungstätigkeiten: innerhalb von 90 Tagen ab Unterzeichnung der Fördervereinbarung.

Ende der Weiterbildungstätigkeiten:

  • innerhalb von 200 Tagen ab dem Datum des Beginns der Tätigkeiten, wenn die Maßnahme eine Projektdauer zwischen 200 und 500 Stunden vorsieht;
  • innerhalb von 270 Tagen ab dem Datum des Beginns der Tätigkeiten, wenn die Maßnahme eine Projektdauer zwischen 501 und 700 Stunden vorsieht;
  • innerhalb von 350 Tagen nach Beginn der Aktivitäten ausschließlich für Maßnahmen mit mehreren Kursfolgen mit einer Projektdauer zwischen 700 und 1000 Stunden.

Angaben zu den eingereichten Projekten

Im Rahmen des Öffentlichen Aufrufs wurden insgesamt 75 Projekte für einen öffentlichen Gesamtbetrag von 14.373.396,25 EUR eingereicht.

Ergebnisse:

Überprüfung der Zulässigkeit

Rangliste

Dekret der Amtsdirektorin Nr. 8559  vom 24.05.2024 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung" auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol

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