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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027 (EFRE)

3. Aufruf zur „Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden“ der Priorität 2 "GREEN"

Art: offen
Fälligkeit für die Antragstellung: 02.04.2026

Beschreibung:

Mit Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 19398/2025 vom 10. November 2025 wurde der dritte und voraussichtlich letzte öffentliche Aufruf des EFRE-Programms 2021-2027 für die Aktion 2.1.1 „Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden“ der Priorität 2 „GREEN“ – Spezifisches Ziel 2.1 „Energieeffizienz“ genehmigt. Für diesen Aufruf wurden Finanzmittel in Höhe von insgesamt 5.000.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Der Aufruf wurde im Amtsblatt der Region Nummer 46 vom 13. November 2025 veröffentlicht. Die Projektanträge können ab dem 14.11.2025 bis zum 02.04.2026 um 12:00 Uhr über das Online-Portal coheMON eingereicht werden.

Die Finanzmittel sind unterteilt in 2.500.000,00 Euro (zweieinhalb Millionen Euro) für öffentliche Wohngebäude und 2.500.000,00 Euro (zweieinhalb Millionen Euro) für öffentliche Gebäude, die für öffentliche Dienstleistungen bestimmt sind. Der Fördersatz beträgt 80%.

In direktem Zusammenhang mit der energetischen Sanierung sind ebenfalls thermische Solaranlagen förderfähig und, sofern das Gebäude außerhalb der Versorgungszonen eines Fernheizwerkes liegt, auch Wärmepumpensysteme und Biomasse-Heizanlagen. Nicht gefördert werden hingegen unter anderem die Ausgaben für die Errichtung von Photovoltaikanlagen, für wirtschaftlich genutzte Gebäudeteile, oder auch für Maßnahmen, welche das Volumen des Gebäudes erhöhen.

Nach Abschluss der Arbeiten muss der hydraulische Abgleich für jedes Heizelement durchgeführt werden.

Die Projekte müssen innerhalb 30.09.2028 umgesetzt werden.

UNTERLAGEN:
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der Europäischen Kommission genehmigten Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen. Dem Finanzierungsgesuch müssen folgende zusätzliche Unterlagen beigelegt werden:

a) Projekt entsprechend der Baugenehmigung, mit Angabe des Ist-Zustands und der geplanten Maßnahme;

b) KlimaHaus Energieausweis ex-ante für das Förderungsprogramm EFRE 2021-2027 des bestehenden Gebäudes, ausgestellt und digital unterschrieben von der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus, zu beantragen bei der KlimaHaus-Agentur bis 31.01.2026;

c) Excel-Exportdatei (nicht signiert im ZIP-Ordner) und signierte PDF-Zusammenfassung der Berechnung der Energieeffizienz der Gebäudehülle und der Gesamtenergieeffizienz für das fertiggestellte Projekt mit der aktuellen Version der Software ProCasaClima;

d) Technischer Bericht mit:

  • Angaben zum Auftraggeber und zum Ort, wo das Vorhaben durchgeführt werden soll,
  • detaillierter Beschreibung der Maßnahmen zur energetischen Sanierung,
  • Fotodokumentation,
  • Erklärung über die Einhaltung der DNSH-Vorgaben laut Aufruf,
  • Bewertung der Sicherung der Klimaverträglichkeit laut Aufruf;

e) Ausführungsprojekt, zumindest für jene Gebäudeteile, die förderfähige Maßnahmen betreffen;

f) Pläne des Gebäudes mit Angabe der zu dämmenden Flächen;

g) Hydraulisches Funktionsschema der Heizanlage (eventuell auch der Kühlanlage) vor (und nach):

  • dem hydraulischen Abgleich von Kreisläufen,
  • der Installation von thermischen Solaranlagen,
  • der Installation von Wärmepumpen oder Biomasse-Heizsystemen;

h) Technische Datenblätter für den hydraulischen Abgleich und für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien laut Aufruf, gemäß den vom Amt für Energie und Klimaschutz bereitgestellten Formularen (hydraulischen Abgleich, elektrische Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Biomasse-Heizanlagen) und, im Falle der Installation von Wärmepumpen mit Erdwärmesonden oder Grundwasserentnahme, eine Ersatzerklärung über die gesetzlich vorgesehene Meldung oder das Vorhandensein der wasserrechtlichen Genehmigung;

i) Detaillierte Kostenschätzung für die förderfähigen Ausgaben. Nicht förderfähige Ausgaben laut Aufruf müssen abgezogen werden;

Begünstigte:

Begünstigte sind Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden, Bezirksgemeinschaften) und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Gebäude, auf welche sich die Projekte beziehen, müssen im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen liegen. Für jeden zu sanierenden Gebäudekomplex muss ein separater Projektantrag eingereicht werden, dem in der Regel ein KlimaHaus-Energieausweis entspricht.


Zugangsvoraussetzungen:

Die genehmigten Gesamtkosten des jeweiligen Projekts müssen 200.000,00 EUR übersteigen. Die Gebäude, auf welche sich die Projekte laut diesem Aufruf beziehen, müssen im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen liegen.

Die Projekte müssen die Erreichung einer wesentlichen Optimierung der Energieeffizienzklasse gemäß den KlimaHaus-Bestimmungen vorsehen. Die zu erreichenden Mindestanforderungen sind:

  • min. KlimaHaus-Klasse B gemäß der Anlage 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 20. April, Nr. 16;
  • min. 30% Einsparung an nicht erneuerbarer Primärenergie, ausgedrückt in kWh.

Weitere nützliche Informationen:

Wichtig: Die Antragsteller (Gesetzliche Vertreter und Personen, die mit der Projektverwaltung betraut sind) benötigen einen qualifizierten Zugang (z.B. SPID, CIE oder eIDAS). Es wird empfohlen, diesen Zugang rechtzeitig einzurichten. Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen (Abteilung Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz - Amt für Energie und Klimaschutz).

Technischer Support steht über den Service Desk EFRE zur Verfügung.

Die Verwaltungsbehörde organisiert gemeinsam mit dem Maßnahmenverantwortlichen ein Online-Informationstreffen zum Aufruf am Dienstag, 27. Januar 2026 um 14:30 Uhr.
Folien des Webinars
Sammlung der FAQ‘s

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