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Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 (ESF+)

4° Aufruf – Priorität 2 Bildung spezifisches Ziel f)

Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 23.04.2025

Beschreibung:

Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen von Bildungsprojekten „Maßnahmen zur Verringerung des Schulabbruchs und zur Verbesserung der Schlüsselkompetenzen – Jahr 2025/2027“

Laden Sie hier den Aufruf herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 2781 vom 2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 9 vom 27.02.2025 – Beiblatt Nr. 3 – Allgemeine Sektion

Der Antragsteller muss den Finanzierungsantrag bis zum 24. April 2025, 12.00 Uhr über das Online-Portal „coheMON“ an die Verwaltungsbehörde übermitteln

Unterlagen

Anlagen

Obligatorisch

Obligatorisch (wenn zutreffend):

Fakultative:

  • Lebensläufe des eingesetzten Personals; 
  • Bezugsquellen für den beruflichen und/oder Ausbildungsbedarf, die vom Begünstigten eigenständig ausgearbeitet wurden

Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:

Die Unterstützung wird auf integrierte Ausbildungs-, Informations-, Beratungs-, Präventions- und Betreuungsmaßnahmen für die Schüler und Schülerinnen der Schulen des Landes ausgerichtet sein.

Eigenschaften der Projektanträge:

Die Unterstützung wird auf integrierte Ausbildungs-, Informations-, Beratungs-, Präventions- und Betreuungsmaßnahmen für die Schüler und Schülerinnen der Schulen des Landes ausgerichtet sein.

Die vorherrschende Maßnahme sollte aus den unten aufgeführten Maßnahmen ausgewählt werden:

  • f.2.2 Maßnahmen zur Stärkung der Grundkompetenzen für gefährdete Schülerinnen und Schüler;
  • f.2.3 Erleichterter Zugang zu sozialpädagogischen und psychologischen Beratungsdiensten;
  • Maßnahme f.2.4 Sensibilisierungsmaßnahmen, unter anderem durch Informations-/Weiterbildungsmaßnahmen.

Bei jeder Maßnahme muss jedoch sichergestellt werden, dass mindestens eine der beiden verbleibenden, nicht vorherrschenden Aktionslinien vorhanden ist.

Begünstigte:

Projektvorschläge Weiterbildungseinrichtungen privatrechtlicher Natur, die bereits akkreditiert sind, oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des vorliegenden Aufrufs einreicheneinzeln oder in Form von einer Partnerschaft (TUV/TVZ/EWIV) einreichen.

Bewertungsablauf:

  • Überprüfung der Zulässigkeit;
  • die technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.

Weitere nützliche Informationen:

20.000.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Maximaler öffentlicher Betrag für jedes Projekt: 2.500.000,00 Euro.

Finanzielle Verwaltung: 40%ige Pauschalfinanzierung (Forfait).

Maximale Kosten pro Stunden: 180€/h.

Ende der Bewertungsphase: innerhalb 60 Tagen nach Ablauf der Frist zur Projekteinreichung.

Beginn der Weiterbildungstätigkeiten: innerhalb 31.12.2025.

Ende der Weiterbildungstätigkeiten: innerhalb 31.12.2027.

Ergebnisse:

Information zu den eingereichten Projekten: Im Rahmen des öffentlichen Aufrufs wurden insgesamt 20 Projekte für einen öffentlichen Gesamtbetrag von 46.721.369,66 EUR eingereicht.

Dekret der Amtsdirektorin Nr. 9150 vom 29.05.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.

Dekret der Amtsdirektorin Nr. 11167 vom 04.07.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.

Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 10905 vom 02.07.2025 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 28 vom 10.07.2025 – Allg.Skt. – Aufstockung der Finanzmittel 

Dekret der Amtsdirektorin Nr. 18803 vom 28.10.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.

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