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Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 (ESF+)

4° Aufruf - Priorität 3 - Soziale Inklusion spezifisches Ziel k)

Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 11.07.2024

Beschreibung:

Öffentlicher Aufruf „Weiterbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung von Privatisten und Privatistinnen auf die berufliche Qualifikation als Pflegehelferin und Pflegehelfer – Jahr 2024/2025“

Laden Sie hier den Aufruf herunter:

Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 8119/2024 vom 30.05.2024 veröffentlicht im Beiblatt Nr. 3 zum Amtsblatt vom 6. Juni 2024, Nr. 23 - Allgemeine Sektion

Einreichung des Finanzierungsantrags an die Verwaltungsbehörde mittels Online-Systems coheMON bis zum 12.07.2024, 12:00 Uhr.

Anlagen

Obligatorisch (wenn zutreffend)

Fakultative:

  • Lebensläufe des eingesetzten Personals;

Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:

Der Aufruf zielt darauf ab, die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen zu fördern, die den spezifischen Bedürfnissen der Autonomen Provinz Bozen im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens entsprechen. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die von den Beschäftigten des Sozial- und Gesundheitswesens geforderten beruflichen Qualifikationen zu erwerben, um ihnen den Zugang zur Prüfung als Privatisten und Privatistinnen zu ermöglichen, damit sie die erforderliche Qualifikation für die Ausübung ihres Berufes auf dem Landesgebiet erwerben können.

Eigenschaften der Projektanträge:

Förderfähig sind Weiterbildungsprojekte zur Förderung der beruflichen Qualifizierung oder Umschulung zum Erwerb des Diploms für die Qualifizierung als Pflegehelfer/Pflegehelferin gemäß Artikel 20 des Beschlusses der Landesregierung 1027/2018, i. g. F.

Die Vorhaben müssen eine Ausbildungsdauer von 1.075 Stunden haben, die sich aus 625 Theorie-Stunden und 450 Stage-Stunden zusammensetzt.

Empfänger:

Die Zielgruppe des gegenständlichen Aufrufs sind Personen mit Wohnsitz oder Domizil in der Autonomen Provinz Bozen, die zum Zeitpunkt der Einschreibung in den Ausbildungskurs das 17. Lebensjahr vollendet haben, über den Pflichtschulabschluss verfügen (acht Jahre).

Vom gegenständlichen Aufruf ausgeschlossen sind:

  • Teilnehmer/innen, die in Kursfolgen eingeschrieben sind, um ihre Bildungspflicht zu erfüllen;
  • Selbständige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Freiberufler/innen, die ihre Tätigkeit als Einzelperson, in Gemeinschaftsformen oder als Gesellschaft ausüben.

Es sind mindestens 15 Teilnehmer/innen vorgesehen, es sind keine Zuhörer und Zuhörerinnen zugelassen.

Begünstigte:

Projektvorschläge können von Weiterbildungseinrichtungen eingereicht werden, die im Sinne der Landesbestimmungen zur Akkreditierung (Beschluss der Landesregierung Nr. 301/2016) bereits akkreditiert sind, oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des gegenständlichen Aufrufs einreichen.

Die Weiterbildungseinrichtungen können den Projektantrag einzeln oder in Partnerschaft mit anderen Weiterbildungseinrichtungen durchgeführt werden

Unterlagen

Bewertungsablauf:

  • Überprüfung der Zulässigkeit;
  • die technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.

Weitere nützliche Informationen:

Für die Vorhaben des gegenständlichen Aufrufes werden insgesamt 2.000.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen dieses Aufrufs werden insbesondere die Standardeinheitskosten (SEK) "Formazione per adeguamento/riqualificazione delle competenze" (ARC) verwendet, die im „Piano Nazionale Giovani, donne e lavoro 2021-2027", genehmigt durch den Beschluss C(2022)9030 der Kommission festgelegt sind, und von der Verwaltungsbehörde ESF+ Bozen gemäß Art. 53, Abs. 3, Buchstabe d) der EU-Verordnung 2021/1060 angenommen wurden.

Der Beginn der Weiterbildungstätigkeiten muss innerhalb von 90 Tagen ab Unterzeichnung der Fördervereinbarung erfolgen.

Alle Projekttätigkeiten müssen von 300 Tagen ab ihrem Beginn abgeschlossen werden.

Zusätzlicher Anmeldetermin für die Zulassung als Privatist/Privatistin für die Abschlussprüfung zum Pflegehelfer/zur Pflegehelferin

Liste der wichtigsten Geräte_Werkzeuge für die praktische Prüfung als Pflegehelferin und Pflegehelfer

Ergebnisse:

Angaben zu den eingereichten Projekten: Im Rahmen des Öffentlichen Aufrufs wurden insgesamt 20 Projekte für einen öffentlichen Gesamtbetrag von 2.873.657,50 EUR eingereicht.

Überprüfung der Zulässigkeit: Dekret der Amtsdirektorin Nr. 13664 vom 20.08.2024 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung" auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol

Rangliste: Dekret der Amtsdirektorin Nr. 14467 vom 30.08.2024 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung" auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol


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