5° Aufruf - Priorität 1 - Beschäftigung: Spezifisches Ziel d)
Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 15.12.2025
Beschreibung:
Maßnahmen zur Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte durch betriebliche Weiterbildung (Freigestellte Beihilfen) - Jahr 2025/2026.
Laden Sie hier den Aufruf herunter:
- Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 15928 vom 28.10.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 44 vom 30.10.2025 – Beiblatt Nr. 4 - Allg. Skt. (Freigestellte Beihilfen).
Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 15928 vom 28.10.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 44 vom 30.10.2025 – Beiblatt Nr. 4 - Allg. Skt.
Der Antragsteller muss den Finanzierungsantrag bis zum 16.12.2025, 12:00 Uhr, über das Online-Portal „coheMON“ (https://fse-esf.civis.bz.it/ ) an die Verwaltungsbehörde übermitteln.
Unterlagen
• Fördervereinbarung;
• Online-Projektformular.
Anlagen
• Erklärung betreffend freigestellte Ausbildungsbeihilfen (Art. 31 Verordnung (EU) Nr. 651/2014);
• Curricula der delegierten Unternehmen;
• Verpflichtungserklärung des delegierten Unternehmens;
• Leserliche Kopie des gültigen Personalausweises – rechtlicher Vertreter des Antragsstellers.
Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:
Der Aufruf zielt auf die Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte ab, die auf dem Landesgebiet beschäftigt sind. Die Unterstützung gilt für Weiterbildungsmaßnahmen, die auf die Anhebung der Kompetenzen der Arbeitskräfte abzielen.
Eigenschaften der Projektanträge:
Zur öffentlichen Finanzierung werden Bildungsprojekte zugelassen, die darauf abzielen, die betriebliche Weiterbildung der Erwerbstätigen zu fördern und zu verbessern, indem der Zugang zu Maßnahmen garantiert wird, mit denen Kompetenzen und/oder berufliche Fortbildung zur Anpassung, an die von Unternehmen und vom Arbeitsmarkt geforderten Fähigkeiten gestärkt werden.
Arten von Maßnahmen:
- Betriebliche an den Antragsteller gerichtete Vorhaben.
Empfänger:
Zielgruppe des vorliegenden Aufrufs sind ausschließlich angestellte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer auch in Lohnausgleichskasse, von Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen, welche einen Arbeitsvertrag in einem operativen Sitz/einer Produktionseinheit auf dem Gebiet der autonomen Provinz Bozen haben. Insbesondere kommen im Sinne des vorliegenden Aufrufs die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit einem privatrechtlichen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag (sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit) in Frage.
Begünstigte:
Folgende Antragsteller können Projektvorschläge einreichen:
- Unternehmen.
Bewertungsablauf:
Die Bewertung ist in folgende Phasen unterteilt:
- Überprüfung der Zulässigkeit (Zulassungsvoraussetzungen: Konformität, Voraussetzungen des Antragstellers, Projektvoraussetzungen);
- technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der Projektvorschläge, die die Überprüfung der Zulässigkeit bestanden haben, auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.
Weitere nützliche Informationen:
Für die Durchführung der im vorliegenden Aufruf enthaltenen Maßnahmen werden insgesamt 2.500.000,00.- Euro zur Verfügung gestellt.
Die Finanzverwaltung der Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage der Finanzierung mit Standardeinheitskosten.
Der Beginn der Weiterbildungstätigkeiten muss innerhalb von 45 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgen.
Die Weiterbildungstätigkeiten müssen innerhalb von 300 Tagen nach Beginn derselben abgeschlossen werden.
Die Projektdauer der Vorhaben beträgt zwischen 200 und 600 Stunden. Die Stundenanzahl der Maßnahme darf nicht die 2.800 Stunden überschreiten.
Ergebnisse:
Information zu den eingereichten Projekten: Im Rahmen des öffentlichen Aufrufs wurden insgesamt 15 Projekte für einen öffentlichen Gesamtbetrag von 958.617,49 EUR eingereicht.
Dekret der Amtsdirektorin Nr. 1777 vom 05.02.2026 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung" auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.