5° Aufruf – Priorität 2 Bildung spezifisches Ziel f)
Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 19.06.2025
Beschreibung:
Öffentlicher Aufruf „Maßnahmen zur sozialpädagogischen Betreuung der Kinder in den deutschen Kindergärten – Jahr 2025/2027.
Laden Sie hier den Aufruf herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 6420 vom 05.05.2025 veröffentlicht im Beiblatt Nr. 19 zum Amtsblatt vom 08. Mai 2025, Nr. 2 - Allgemeine Sektion.
Einreichung des Finanzierungsantrags an die Verwaltungsbehörde mittels Online-Systems (System coheMON, abrufbar unter: https://fse-esf.civis.bz.it/) bis zum 20.06.2025, 12:00 Uhr.
Unterlagen:
Obligatorische Anlagen (wenn zutreffend):
- Verpflichtungserklärung zur Gründung der Partnerschaft;
- Gründungsakt der Partnerschaft;
- Beitrittserklärung zur Partnerschaft;
- Erklärung Nicht-Unabhängigkeit;
- Curricula der delegierten Unternehmen;
- Verpflichtungserklärung des delegierten Unternehmens;
- Verpflichtungserklärung Auswahl Personal;
- Leserliche Kopie des gültigen Personalausweises – rechtliche/r Vertreter/in des Antragsstellers.
Fakultative Anlagen:
- Lebensläufe des eingesetzten Personals.
Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:
Der Aufruf zielt darauf ab, Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehungsarbeit in den deutschen Kindergärten zu fördern. Dies soll mittels sozialpädagogischer Betreuung der Kinder und indirekt der Eltern und der Fachkräfte der Kindergärten erfolgen.
Die folgenden Tätigkeiten, die sich direkt an die Empfänger und Empfängerinnen richten, sind zulässig:
- Maßnahmen der Sozialpädagogischen Betreuung.
Folgende Art von Projekttätigkeit, die sich indirekt an die Empfänger und Empfängerinnen richtet, ist zugelassen:
- Monitoring und Bewertung, bis zu maximal 10% der Projektdauer.
Alle Projekte müssen die folgende Art von Projekttätigkeit vorsehen, die sich indirekt an die Empfänger und Empfängerinnen richtet:
- Seminare und Workshops (maximal 6 Stunden für jeden Kindergarten).
Eigenschaften der Projektanträge:
Die Durchführung des Projekts muss in enger Zusammenarbeit mit den in der Anlage für das jeweilige ausgewählte Landesteilgebiet aufgelisteten deutschsprachigen Kindergärten erfolgen.
Empfänger:
Empfänger der Maßnahmen dieses Aufrufs sind Kinder im Vorschulalter, die in den deutschen Kindergärten in der Autonomen Provinz Bozen eingeschrieben sind.
Begünstigte:
Projektvorschläge können eingereicht und durchgeführt werden von:
- Weiterbildungseinrichtungen privater Natur, die im Sinne der Landesbestimmungen zur Akkreditierung (Beschluss der Landesregierung Nr. 301/2016) bereits akkreditiert sind, oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des vorliegenden Aufrufs einreichen. Das Akkreditierungsverfahren muss in jedem Fall bis zum Datum des Beginns der Bildungstätigkeiten abgeschlossen sein;
- Ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors eingetragen sind;
- Vereinsnetzwerke, die im staatlichen Einheitsregisters des Dritten Sektors eingetragen sind, sowie deren territoriale Ableger und Gruppierungen, sofern sich ihr Sitz in der Autonomen Provinz Bozen befindet;
- Sozialunternehmen, einschließlich Sozialgenossenschaften, die im eigens vorgesehenen Abschnitt des Unternehmensregisters eingetragen sind;
- Gemeinnützige Organisationen (sog. Onlus), die im Gemeinnützigen Register der Agentur für Einnahmen eingetragen sind und deren Eintragung innerhalb des 22. November 2021, dem Tag nach dem Inkrafttreten des Staatlichen Einheitsregisters der Dritten Sektors (sog. RUNTS), erfolgt ist, werden ebenfalls als Körperschaften des Dritten Sektors und daher als Antragssteller betrachtet;
Die aufgelisteten Einrichtungen können den Projektantrag einzeln oder in Partnerschaft mit anderen Einrichtungen einreichen.
Bewertungsablauf:
- Überprüfung der Zulässigkeit;
- die technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.
Weitere nützliche Informationen:
Für die Vorhaben des gegenständlichen Aufrufs werden insgesamt 1.597.403,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnung der zur Finanzierung zugelassenen Projekte erfolgt nach der Bestimmungen laut Art. 56 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060, der ein besonderes Abrechnungssystem mit einem Pauschalprozentsatz vorsieht. Die direkten Personalkosten können für die Berechnung aller anderen zulässigen Kostenkategorien herangezogen werden, die mit einem pauschalen Prozentsatz von 40 % berechnet werden.
Alle Projekttätigkeiten müssen innerhalb des 31. Oktober 2025 beginnen und bis zum 31. Oktober 2027 abgeschlossen sein.
Ergebnisse:
Information zu den eingereichten Projekten: Im Rahmen des öffentlichen Aufrufs wurden insgesamt 9 Projekte für einen öffentlichen Gesamtbetrag von 4.780.620,60 EUR eingereicht.
Dekret der Amtsdirektorin Nr. 12116 vom 22.07.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.
Dekret der Amtsdirektorin Nr. 13065 vom 7.08.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.