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Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 (ESF+)

5° Aufruf – Priorität 3 Soziale Inklusion spezifisches Ziel h).

Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 22.05.2025

Beschreibung:

Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen von Bildungsprojekten „Bildungsmaßnahmen zur Unterstützung der beruflichen und soziokulturellen Integration von Migranten und Migrantinnen – Jahr 2025/2028“

Laden Sie hier den Aufruf herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 5120 vom 31.03.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 14 vom 3.04.2025 – Beiblatt Nr. 4 – Allgemeine Sektion

Der Antragsteller muss den Finanzierungsantrag bis zum 23. Mai 2025, 12:00 Uhr, über das Online-Portal „coheMON“ an die Verwaltungsbehörde übermitteln

Unterlagen:

Obligatorische Anlagen:

  • Leserliche Kopie des gültigen Personalausweises – rechtlicher Vertreter des Antragsstellers;
  • Nachweis der Befugnis der Sprachschule zur Ausstellung von Sprachzertifikaten (für jeden Partner, wenn zutreffend);
  • Nachweis zur Verfügbarkeit des Schulungsortes;
  • Liste der Schulungsorte und der gelegentlichen Schulungsorte (.xls oder .xlsx).

Obligatorische Anlagen (wenn zutreffend):

Fakultative: Lebensläufe des eingesetzten Personals.

Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:

Der Aufruf zielt auf die Unterstützung von Maßnahmen für die Abhaltung von Sprachkursen für die deutsche und/oder italienische Sprache ab, welche sich an Migranten richten, mit dem Ziel die Alphabetisierung und den Ausbau der Sprachkompetenzen zu fördern, zum Zwecke der Erfüllung der im Abkommen für Integration enthaltenen Pflichten, laut Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 179 vom 14. September 2011.

Eigenschaften der Projektanträge:

Die Maßnahmen für die italienische Sprache müssen eine Projektdauer von mindestens 3.000 und maximal 15.000 Stunden vorsehen.

Die Maßnahmen für die deutsche Sprache müssen hingegen eine Projektdauer von mindestens 3.000 und maximal 12.000 Stunden vorsehen.

Die Projektdauer der Maßnahmen, welche die Durchführung von Deutschkursen und Italienischkursen vorsehen, darf nicht weniger als 15.000 Stunden und nicht mehr als 25.000 Stunden betragen.

Zugelassene Arten an Bildungstätigkeiten: Unterricht und/oder Werkstatt.

Empfänger:

Zielgruppe: innerhalb der Autonomen Provinz Bozen wohnhafte oder ansässige Migranten.

Mindestanzahl für eine einzelne Kursfolge: 5; Maximalanzahl: 15.

Begünstigte:

ESF-akkreditierte Weiterbildungseinrichtungen die auch zertifizierte Weiterbildungseinrichtungen, welche laut Dekret Nr. 5240/2025 Kurse der sprachlichen Integration für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern durchführen (Gleichstellung der Bescheinigungen mit den von den CPIA ausgestellten) sind, oder den Zertifizierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des vorliegenden Aufrufs eingereicht haben.

Bewertungsablauf:

  • Überprüfung der Zulässigkeit;
  • die technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.

Weitere nützliche Informationen:

8.500.000,00.- Euro zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen dieses Aufrufs werden die Standardeinheitskosten (SEK) "Formazione per adeguamento/riqualificazione delle competenze" (ARC) verwendet:

  • Stundensatz/Ausbildung Kategorie A (SEK-A) im Wert von 153,60 Euro;
  • Stundensatz/Ausbildung Kategorie B (SEK-B) im Wert von 122,90 Euro;
  • SEK ARC AL Stundensatz/Teilnehmer/innen im Wert von 0,84 Euro.

Ende der Bewertungsphase: innerhalb 60 Tagen nach Ablauf der Frist zur Projekteinreichung.

Beginn der Bildungstätigkeiten: innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung der Fördervereinbarung.

Ende der Weiterbildungstätigkeiten: innerhalb 31.10.2028.

Ergebnisse:

Information zu den eingereichten Projekten: Im Rahmen des öffentlichen Aufrufs wurden insgesamt 20 Projekte für einen öffentlichen Gesamtbetrag von 8.665.315,00 EUR eingereicht.

Dekret der Amtsdirektorin Nr. 10426 vom 23.06.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.

Dekret der Amtsdirektorin Nr. 11949 vom 21.07.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.

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