5° Aufruf - Priorität 3 Soziale Inklusion Spezifisches Ziel k)
Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 24.07.2025
Beschreibung:
Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen von Bildungsprojekten „Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und des Zugangs zu Dienstleistungen im Wohnungswesen und der sozialen Innovation - Jahre 2025/2027““
Laden Sie hier den Aufruf herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 6808 vom 9.05.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 20 vom 15.05.2025 – Allg. Skt.
Der Antragsteller muss den Finanzierungsantrag bis zum 25. Juli 2025, 12:00 Uhr, über das Online-Portal „coheMon“ (https://fse-esf.civis.bz.it/) an die Verwaltungsbehörde übermitteln.
Unterlagen
Obligatorische Anlagen (wenn zutreffend):
- Verpflichtungserklärung zur Gründung einer Partnerschaft;
- Gründungsakt der Partnerschaft;
- Beitrittserklärung zur Partnerschaft;
- Erklärung der Nicht-Unabhängigkeit zwischen Antragsteller und Partner;
- Curricula der delegierten Unternehmen
- Verpflichtungserklärung des delegierten Unternehmens
- Leserliche Kopie des gültigen Personalausweises – rechtlicher Vertreter des Antragsstellers
- Vereinbarungsprotokoll des Netzwerkes
- im Falle dass die öffentliche Verwaltung Antragsteller ist oder die Rolle des durchführenden Partnern innehat: eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Erklärung mit der Angabe der gesetzlichen Grundlagen und/oder institutionellen Webseiten sowie mit sonstigen Unterlagen, die als Nachweis der Kompetenzen und der mindestens zweijährigen Erfahrung in der Erbringung von Leistungen, die den von diesem Aufruf vorgesehenen Dienstleistungen ähnlich sind, unter Bezugnahme auf Kategorien von Empfängern mit ähnlichen Merkmalen wie die der vorgeschlagenen Maßnahme, dient;
- im Falle einer Einrichtung des Dritten Sektors, welche die Rolle des Antragstellers oder die Rolle des Partners innehat: einen vom gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Lebenslauf ihrer Organisation mit einer Auflistung der erbrachten Leistungen, welche eine mindestens zweijährige dokumentierte Erfahrung aufzeigt, unter Angabe ihres Gegenstands, der beteiligten Empfänger und des Zeitraums, in dem sie erbracht wurden, sowie mit allen sonstigen Unterlagen, die zum Nachweis der erbrachten Tätigkeit nützlich sind;
- im Falle einer Forschungseinrichtung: Statut und/oder Gründungsakt und eine Auflistung der Erfahrungen mit Monitoring- und Bewertungstätigkeiten, die möglichst denen des Aufrufs ähneln;
- Im Falle einer akkreditierten/sich akkreditierenden Weiterbildungseinrichtung, welche die Rolle des Partners innehat: Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Erklärung mit einer Liste der Erfahrungen mit ähnlichen Bildungstätigkeiten, wie jene die von diesem Aufruf vorgesehen sind, und zwar unter Bezugnahme auf Kategorien von Empfängern und Empfängerinnen mit ähnlichen Merkmalen wie die, welche von der vorgeschlagenen Maßnahme erfasst werden.
Fakultative Anlagen:
- Lebensläufe des eingesetzten Personals;
- Bezugsquellen für den Bedarf, die vom Begünstigten eigenständig ausgearbeitet wurden;
Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:
Die Unterstützung gilt für Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind den chancengleichen, zeitnahen Zugang zu hochwertigen, nachhaltigen und leistbaren Dienstleistungen zu ermöglichen, inklusiv der Dienste, die den Zugang zu Wohnraum also auch personenzentrierte Unterstützungsmaßnahmen, auch im Gesundheitsbereich, umfassen.
Eigenschaften der Projektanträge:
Die Vorhaben müssen sich direkt auf die Bedürfnisse des Umfelds, sowie auf den damit einhergehenden Bedürfnissen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen beziehen.
Die Maßnahmen müssen einen zweijährigen Zeitraum vorsehen.
Zugelassene Arten von Projekttätigkeiten:
- Beratung und Unterstützung in Gruppen und/ oder für Einzelpersonen;
- Ausbildung im Unterrichtsraum und/oder Werkstatt;
- Einzelunterricht;
- Gruppenorientierung;
- Einzelorientierung;
- Persönliche und Ausbildungsunterstützung (bis zu 20% der Projektdauer);
- Begleitung zum Arbeitsplatz;
- Begleitung am Arbeitsplatz;
- Monitoring und Bewertung (bis zu 20% der Projektdauer);
- Seminare und Workshops (maximal 12 Stunden).
Empfänger:
Innerhalb der Autonomen Provinz Bozen wohnhafte oder ansässige Personen, welche einer schutzbedürftigen oder benachteiligten Gruppe angehören. Mindestanzahl: 15.
Begünstigte:
Öffentliche Verwaltungen der Autonomen Provinz Bozen, Organisationen des Dritten Sektors einzeln oder in Form von einer Partnerschaft.
Bewertungsablauf:
- Überprüfung der Zulässigkeit;
- die technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.
Weitere nützliche Informationen:
10.000.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die maximal förderfähigen Kosten pro Stunde/Tätigkeit für Maßnahmen im Rahmen dieses Aufrufs betragen 180,00 Euro.
Die Abrechnung der zur Finanzierung zugelassenen Projekte erfolgt unter Anwendung der Bestimmungen laut Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060, der ein besonderes Abrechnungssystem mit einem Pauschalprozentsatz vorsieht. Die direkten Personalkosten können für die Berechnung aller anderen zulässigen Kostenkategorien herangezogen werden, die mit einem pauschalen Prozentsatz von 40 % berechnet werden.
Ende der Bewertungsphase: innerhalb 90 Tagen nach Ablauf der Frist zur Projekteinreichung.
Der Beginn der Tätigkeiten muss innerhalb von 60 Tagen ab Unterzeichnung der Fördervereinbarung erfolgen.
Abschluss der Tätigkeiten: innerhalb von 720 Kalendertagen ab ihrem Beginn.
FAQ
- Versteht sich die unter Art. 5.1. des Aufrufs angeführte maximale Stundenanzahl von 12 Stunden "Begleitung am Arbeitsplatz" pro Teilnehmer/Teilnehmerin oder für das gesamte Projekt? Die unter Art. 5.1. des Aufrufs angeführte maximale Stundenanzahl von 12 Stunden für die Tätigkeit "Begleitung am Arbeitsplatz" bezieht sich auf den einzelnen Teilnehmer/Teilnehmerin für die Gesamtdauer des Projektes.
- Können Universitäten in Partnerschaft mit einem Projektträger in mehr als 2 Projekten teilnehmen?Einzelne Fakultäten besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit und können daher nicht als autonome Partnerorganisationen auftreten, die befugt sind, in eigener Verantwortung Abkommen zu unterschreiben. Somit kann eine Universität gemäß Art. 4 des Aufrufs maximal an zwei Projekten als Partner teilnehmen.
Ergebnisse:
Information zu den eingereichten Projekten: Im Rahmen des öffentlichen Aufrufs wurden insgesamt 31 Projekte für einen öffentlichen Gesamtbetrag von 19.642.349,34 EUR eingereicht.
- Dekret der Amtsdirektorin Nr. 15209 vom 11.09.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol;
- Dekret der Amtsdirektorin Nr. 19157 vom 3.11.2025 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol;
- Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 98658 vom 29.10.2025 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 45 vom 06.11.2025 – Allg.Skt. – Aufstockung der Finanzmittel.