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Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 (ESF+)

7° Aufruf – Priorität 3 Soziale Inklusion Spezifisches Ziel k)

Art: offen
Fälligkeit für die Antragstellung: 07.07.2026

Beschreibung:


Öffentlicher Aufruf „Weiterbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung von Privatisten und Privatistinnen auf die berufliche Qualifikation als Pflegehelferin und Pflegehelfer – Jahr 2026/2027“.


Laden Sie hier den Aufruf herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 07672/2026 vom 14.05.2026 veröffentlicht im Beiblatt Nr. 4 zum Amtsblatt vom 21. Mai 2026, Nr. 21 - Allgemeine Sektion.
Einreichung des Finanzierungsantrags an die Verwaltungsbehörde mittels Online-Systems (System coheMON, abrufbar unter: https://fse-esf.civis.bz.it/) bis zum 08.07.2026, 12:00 Uhr.

Unterlagen

Anlagen
Obligatorisch (wenn zutreffend):

Fakultative:

  • Lebensläufe des eingesetzten Personals.

Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:

Der Aufruf zielt darauf ab, die Verbesserung der auf beruflichen Kompetenzen zu fördern, die den spezifischen Bedürfnissen der Autonomen Provinz Bozen im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens entsprechen. Gefördert werden Ausbildungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die von den Pflegehelfern und Pflegehelferinnen geforderten beruflichen Qualifikationen zu erwerben, um ihnen den Zugang zur Prüfung als Privatisten und Privatistinnen zu ermöglichen, damit sie die erforderliche Qualifikation für die Ausübung ihres Berufes auf dem Landesgebiet erwerben können.

Eigenschaften der Projektanträge:

Förderfähig sind Weiterbildungsprojekte zur Förderung der beruflichen Qualifizierung oder Umschulung zum Erwerb des Diploms für die Qualifizierung als Pflegehelfer/Pflegehelferin gemäß Artikel 20 des Beschlusses der Landesregierung 1027/2018, i. g. F.
Gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 15/2026 müssen die Vorhaben eine Ausbildungsdauer von insgesamt 1.000 Stunden umfassen, die in zwei didaktische Module gegliedert ist:

  • ein Modul zu den Grundkompetenzen mit einer Dauer von 200 Stunden Theorie, sowie 
  • ein Modul zu den berufsbezogenen Kompetenzen mit einer Dauer von 800 Stunden, davon 250 Stunden Theorie, 100 Stunden praktische Übungen/Labore sowie 450 Stunden Stage.

Empfänger:

Die Zielgruppe des gegenständlichen Aufrufs sind Personen mit Wohnsitz oder Domizil in der Provinz Bozen, die zum Zeitpunkt der Einschreibung in den Ausbildungskurs das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz des Abschlusszeugnisses der ersten Bildungsstufe (Mittelschule).
Zielgruppe des gegenständlichen Aufrufs sind: beschäftigte und nicht beschäftigte Personen.

Vom gegenständlichen Aufruf ausgeschlossen sind:

  • Teilnehmer/innen, die in Kursfolgen eingeschrieben sind, um ihre Bildungspflicht zu erfüllen;
  • Selbständige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Freiberufler/innen, die ihre Tätigkeit als Einzelperson, in Gemeinschaftsformen oder als Gesellschaft ausüben.


Es sind mindestens 12 Teilnehmer/innen vorgesehen, es sind keine Zuhörer und Zuhörerinnen zugelassen.

Begünstigte:

Projektvorschläge können von Weiterbildungseinrichtungen eingereicht werden, die im Sinne der Landesbestimmungen zur Akkreditierung (Beschluss der Landesregierung Nr. 754/2025) bereits akkreditiert sind, oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist für die Projekteinreichung des gegenständlichen Aufrufs eingereicht haben.
Die Weiterbildungseinrichtungen können den Projektantrag einzeln oder in Partnerschaft mit anderen Weiterbildungseinrichtungen durchgeführt werden.
Jede Weiterbildungseinrichtung kann im Rahmen des vorliegenden Aufrufs bis zu maximal zwei Projekte als alleiniger Antragsteller und Ausführender oder als Begünstigter einer Partnerschaft einreichen.

Bewertungsablauf:

  • Überprüfung der Zulässigkeit;
  • die technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.

Weitere nützliche Informationen:

Für die Vorhaben des gegenständlichen Aufrufes werden insgesamt 2.000.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen dieses Aufrufs werden insbesondere die Standardeinheitskosten (SEK) "Formazione per adeguamento/riqualificazione delle competenze" (ARC) verwendet, die im „Piano Nazionale Giovani, donne e lavoro 2021-2027", genehmigt durch den Beschluss C(2022)9030 der Kommission festgelegt sind, und von der Verwaltungsbehörde ESF+ Bozen gemäß Art. 53, Abs. 3, Buchstabe d) der EU-Verordnung 2021/1060 angenommen wurden.
Der Beginn der Weiterbildungstätigkeiten muss innerhalb von 90 Tagen ab Unterzeichnung der Fördervereinbarung erfolgen.
Die Ausbildungstätigkeiten müssen innerhalb 360 Tagen nach deren Beginn abgeschlossen werden.

Nachfolgend einige nützliche Unterlagen:

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