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Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 (ESF+)

8° Aufruf – Priorität 3 Soziale Inklusion Spezifisches Ziel h)

Art: offen
Fälligkeit für die Antragstellung: 07.08.2026

Beschreibung:

Öffentlicher Aufruf „Maßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen und zur Begleitung zum Arbeitsplatz von schutzbedürftigen Personen – Jahr 2026/2028“.


Laden Sie hier den Aufruf herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 08183/2026 vom 08.06.2026 veröffentlicht im Beiblatt Nr. 4 zum Amtsblatt vom 11. Juni 2026, Nr. 24 - Allgemeine Sektion.


Einreichung der Anträge über das Online-System CoheMon (https://fse-esf.civis.bz.it/) bis 07.08.2026, 12:00 Uhr.

Dokumente:

 • Finanzierungsvereinbarung;

Online-Projektformular.

Anlagen Verpflichtend (sofern zutreffend):

  • Verpflichtungserklärung zur Gründung einer Partnerschaft;
  • Gründungsakt der Partnerschaft;
  • Beitrittserklärung zur Partnerschaft;
  • Erklärung der Nicht-Unabhängigkeit zwischen Antragsteller und Partner;
  • Curricula der delegierten Unternehmen;
  • Verpflichtungserklärung des delegierten Unternehmens;
  • Lesbare Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des/der gesetzlichen Vertreters/in des Antragstellers;
  • Netzwerkprotokoll Standard;
  • Netzwerkprotokoll mit Schulen;
  • im Falle eines akkreditierten bzw. sich im Akkreditierungsverfahren befindenden Bildungseinrichtung als Antragsteller: eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Erklärung mit einer kurzen Vorstellung der Einrichtung und der durchgeführten Tätigkeiten sowie mit einer Auflistung der im Rahmen der Maßnahme erbrachten Leistungen, unter Angabe und Beschreibung des Gegenstands, der Zielgruppe und des Zeitraums, in dem sie erbracht wurden, sowie mit allen sonstigen Unterlagen, die zum Nachweis der erbrachten Tätigkeit nützlich sind. Bei der Beschreibung von Tätigkeiten und erbrachten Dienstleistungen kann man sich nicht auf eine bloße Auflistung von Projekt-/Dienstleistungstiteln beschränken;
  •  im Falle einer Einrichtung des Dritten Sektors als Antragsteller oder Partner: eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Erklärung mit einer kurzen Vorstellung der Einrichtung und der durchgeführten Tätigkeiten sowie mit einer Auflistung der im Rahmen der Maßnahme erbrachten Leistungen, unter Angabe und Beschreibung des Gegenstands, der Zielgruppe und des Zeitraums, in dem sie erbracht wurden, sowie mit allen sonstigen Unterlagen, die zum Nachweis der erbrachten Tätigkeit nützlich sind. Bei der Beschreibung von Tätigkeiten und erbrachten Dienstleistungen kann man sich nicht auf eine bloße Auflistung von Projekt-/Dienstleistungstiteln beschränken.

Fakultativ

• Lebensläufe der Fachkräfte; 

• vom Begünstigten eigenständig erarbeitete Bedarfsanalysen bzw. entsprechende Referenzquellen.


Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:

Die Unterstützung richtet sich auf Maßnahmen zur Förderung der Integration vulnerabler Personen, insbesondere Inhaftierter und ehemaliger Inhaftierter, Personen mit Behinderungen sowie Personen mit anderen Formen von Vulnerabilität, die aufgrund von Benachteiligungen Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Eigenschaften der Projektanträge:

Die Maßnahmen müssen eng auf die Bedarfe des Territoriums sowie der Zielgruppen abgestimmt sein.

Zulässige Tätigkeiten:

  • Auswahl der Teilnehmenden durch Erstgespräche (max. 10 % der Projektdauer, nur bei Projekten für Menschen mit Behinderungen oder andere vulnerable Gruppen);
  • Ausbildung im Unterrichtsraum und/oder Werkstatt (in allen Projekten verpflichtend vorgesehen);
  • Einzelunterricht;
  • Stage (optional, mindestens 20 % der Projektdauer falls vorgesehen);
  • Beratung und Unterstützung (max. 30 % der Projektdauer; verpflichtend für alle Maßnahmen);
  • Gruppenorientierung
  • Einzelorientierung;
  • Begleitung am Arbeitsplatz;
  • Besichtigungen zu Lernzwecken: höchstens 5% der vorgesehenen Stundenanzahl für die Ausbildung im Unterrichtsraum und/oder Werkstatt;
  • Seminare und Workshops.

Empfänger:

Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Autonomen Provinz Bozen, die zu vulnerablen Gruppen gehören (Personen mit Behinderungen, Personen unter gerichtlichen Maßnahmen, ehemals Inhaftierte oder andere benachteiligte Gruppen).

Mindestanzahl an Teilnehmern: 12

Begünstigte:

Akkreditierte Bildungsträger und Einrichtungen des Dritten Sektors, einzeln oder in Partnerschaft.

Bewertungsablauf:

  • Prüfung der formalen Zulässigkeit;
  • Technische Bewertung: dient der Erstellung einer Rangliste der Projektvorschläge, die die Zulässigkeitsprüfung bestanden haben, und basiert auf qualitativen Auswahlkriterien.

Weitere nützliche Informationen:

Finanzielle Ausstattung: € 4.500.000,00

Maximaler Stundensatz: € 250,00

Projektabrechnung gemäß Art. 56 Verordnung (EU) 2021/1060 mit einem pauschalen Prozentsatz (40 % Forfait)

Abschluss des Bewertungsverfahrens: innerhalb von 90 Tagen

Beginn der Maßnahmen: innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsunterzeichnung

Ende der Maßnahmen: bis 30/09/2029

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