M2C2 - Aufruf zum Zugang zu Fördermitteln für die Entwicklung von Biomethan
Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 25.09.2025
Mission und Komponente:
M2C2 - Energiewende und nachhaltige Mobilität
Beschreibung:
Der öffentliche Aufruf des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit regelt die Teilnahme am Verfahren im Rahmen der Mission 2, Komponente 2, Investition 1.4 des PNRR „Entwicklung von Biomethan nach Kriterien der Förderung der Kreislaufwirtschaft“.
Das Online-Portal wird am 27. August 2025 um 12:00 Uhr geöffnet und bleibt bis zum 26. September 2025 um 12:00 Uhr aktiv.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich telematisch über das Portal des GSE (https://areaclienti.gse.it/) zu übermitteln.
Alle Unterlagen können unter https://www.mase.gov.it/portale/web/guest/investimento-1-4-sviluppo-del-biometano-secondo-criteri-per-promuovere-l-economia-circolare abgerufen werden.
Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:
Insgesamt stehen 193 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung sieht einen Investitionszuschuss in Höhe von 65% der förderfähigen Ausgaben vor, begrenzt auf 600.000 Euro pro Unternehmen und pro Investition.
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Maßnahmen zur Verbreitung ökologischer Praktiken, wie:
- in der Phase der Biogasproduktion: die Realisierung von Systemen zur minimalen Bodenbearbeitung und innovativen, emissionsarmen Systemen zur Verteilung von Gärresten, um die Effizienz der Nährstoffnutzung zu verbessern und damit den Einsatz synthetischer Düngemittel zu reduzieren, sowie die Versorgung der Böden mit organischem Material zu erhöhen;
- die Einrichtung von Konsortialzentren für die zentrale Behandlung und Nutzung von Gärresten und von Abwasser zur Herstellung von organischen Düngemitteln.
- Austausch veralteter und ineffizienter Traktoren durch effizientere Modelle, die mit Präzisionstechnologien für die Landwirtschaft ausgestattet sind und ausschließlich mit Biomethan betrieben werden;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz bestehender Biogasanlagen.
Begünstigte:
Als förderfähige Begünstigte gelten landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne von Artikel 2135 des Zivilgesetzbuches sowie Genossenschaften oder deren Konsortien gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzesdekrets vom 18. Mai 2001, Nr. 228, und vorübergehende Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Unternehmen, die die KMU-Kriterien gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g) des Dekrets erfüllen.
Weitere nützliche Informationen:
Kontakt für Informationen: gsespa@pec.gse.it
Zuständiges Ministerium:
Ministero dell’Ambiente e della sicurezza energetica
Zuständig auf Landesebene:
Abteilung Europa – Task Force PNRR