Öffentliche Einladung – Priorität 3 Soziale Inklusion Spezifisches Ziel k)
Art: offen
Fälligkeit für die Antragstellung: 30.09.2026
Beschreibung:
Öffentliche Einladung zur Interessenbekundung für die Teilnahme an einem Ko-Projektierungs-Verfahren gemäß Art. 55 des GvD Nr. 117/2017 zur Umsetzung und Weiterentwicklung eines Weiterbildungs- und Beratungsprojekts zur Förderung des Zugangs zu europäischen und nationalen Fördermitteln für das Vereinswesen
Laden Sie hier die Einladung herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 11585/2026 vom 06.07.2026 veröffentlicht im Beiblatt Nr. 4 zum Amtsblatt vom 09.07.2026, Nr. 28 - Allgemeine Sektion.
Einreichung der Interessenbekundung und des Projektvorschlags an die Verwaltungsbehörde mittels Online-Informations-Systems (coheMON, abrufbar unter: https://fse-esf.civis.bz.it/) bis zum 30.09.2026, 12:00 Uhr.
Unterlagen:
- Antrag auf Teilnahme einer einzelnen Körperschaft;
- Antrag auf Teilnahme als Partnerschaft mit Verpflichtungserklärung zur Gründung;
- Vorlage des Projektvorschlags;
- Vorlage der Fördervereinbarung;
Anlagen
Obligatorisch (wenn zutreffend):
- Erklärung über den Schutz der Vertraulichkeit;
- Freistellungserklärung über das geistige Eigentum;
- Errichtung Partnerschaft;
- eine vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnete Erklärung mit einer kurzen Vorstellung der Körperschaft und der durchgeführten Tätigkeiten sowie mit einer Auflistung der im Rahmen der Maßnahme erbrachten Leistungen, unter Angabe und Beschreibung des Gegenstands, der Zielgruppe und des Zeitraums, in dem sie erbracht wurden, sowie mit allen sonstigen Unterlagen, die zum Nachweis der erbrachten Tätigkeit nützlich sind. Bei der Beschreibung von Tätigkeiten und erbrachten Dienstleistungen kann man sich nicht auf eine bloße Auflistung von Projekt-/Dienstleistungstiteln beschränken;
- Leserliche Kopie des gültigen Personalausweises – rechtlicher Vertreter/rechtliche Vertreterin des Antragsstellers.
Fakultative:
- Lebensläufe des eingesetzten Personals;
- Bezugsquellen für den beruflichen und/oder Ausbildungsbedarf die vom Begünstigten eigenständig ausgearbeitet wurden;
- Gegebenenfalls weitere Vereinbarungen oder Unterstützungsschreiben von Dritten, die ordnungsgemäß unterzeichnet sein müssen.
Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:
Die Antragsteller müssen einen Projektvorschlag vorlegen, der den nachstehend dargestellten Anforderungen und Zielsetzungen entspricht:
- Die Kompetenzen (Capacity Building) der im sozialen, pflegerischen und sozio-sanitären Bereich tätigen Körperschaften des Dritten Sektors in den Bereichen Projektentwicklung, Management, Monitoring und Abrechnung von Maßnahmen zu stärken, die aus europäischen und nationalen Fonds sowie aus anderen öffentlichen und privaten Mitteln finanziert werden, mit besonderem Augenmerk auf die Umsetzung von Strategien der sozialen Inklusion und sozialen Innovation;
- Die Stärkung der administrativen und organisatorischen Leistungsfähigkeit weniger strukturierter Organisationen zu unterstützen, indem Asymmetrien beim Zugang zu Informationen, operativen Instrumenten und Finanzierungsmöglichkeiten reduziert werden;
- Kooperative Governance-Modelle und territoriale Partnerschaften zu fördern, indem Prozesse der Ko-Projektierung und einer stabilen Zusammenarbeit zwischen Körperschaften des Dritten Sektors, öffentlichen Verwaltungen und weiteren relevanten Stakeholdern unterstützt werden;
- Die Entwicklung von Projektvorhaben mit hohem sozialem Mehrwert zu fördern, die ergebnisorientiert und auf die erwarteten Veränderungen ausgerichtet sind, im Einklang mit den Prioritäten des ESF+‑Programms 2021–2027 und den aufkommenden Bedürfnissen des Landesgebietes;
- Zur Verbreitung innovativer und übertragbarer Praktiken beizutragen, auch durch Instrumente der Begleitung, Beratung und des Erfahrungsaustauschs, und dadurch die Nachhaltigkeit und die Wirkung der Maßnahmen mittelfristig zu stärken;
- Einen gemeinsamen Bezugsrahmen für die künftige Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Unterstützungsinstrumenten für das landesweite Vereinssystem zu schaffen, der im Rahmen des Ko-Projektierungs-Prozesses schrittweise definiert wird.
Eigenschaften der Projektanträge:
Der Projektvorschlag muss die Umsetzung eines oder mehrerer der folgenden Interventionslinien entwickeln:
Interventionslinie 1: Weiterbildung
Weiterbildungs- und Capacity-Building-Maßnahmen zur Entwicklung operativer Kompetenzen der Körperschaften des Dritten Sektors im Hinblick auf die Projektplanung und die Verwaltung von Maßnahmen, die aus europäischen und nationalen Mitteln finanziert werden.
Interventionslinie 2: Begleitung der Ko-Projektierungsverfahren
Spezialisierte Weiterbildungsmaßnahmen für die Rolle des Moderators von Arbeitstischen zur Ko-Projektierung zur Unterstützung einer partizipativen Governance, die in der Lage sind, partizipative Prozesse und Formen der geteilten Verwaltung zwischen Körperschaften des Dritten Sektors, öffentlichen Verwaltungen und weiteren Stakeholdern zu begleiten.
Interventionslinie 3: Beratung
Fachliche Begleitung und spezialisierte Beratung zur Unterstützung der Körperschaften des Dritten Sektors beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und bei der Verwaltung von Projekten.
Interventionslinie 4: Entwicklung der Zusammenarbeit
Entwicklung von Netzwerken und Partnerschaften zur Förderung kooperativer Governance-Modelle sowie zur Schaffung und Stärkung territorialer Netzwerke. .
Empfänger:
Die Endbegünstigten der gemeinsam erarbeiteten projektbezogenen Tätigkeiten sind Beschäftigte, Freiwillige sowie Personen die eine institutionelle Rolle/Funktion in Non-Profit-Organisationen innehaben, welche im sozio-sanitären sowie sozialen und pflegerischen Bereich tätig sind, über mindestens einen operativen Sitz in der Provinz Bozen verfügen und einer der Kategorien der kleinen, mittleren oder neugegründeten Organisationen angehören.
Begünstigte:
Zur Teilnahme an der Einladung sind Körperschaften des Dritten Sektors zugelassen, die einzeln oder im Rahmen einer Partnerschaft (gegründet oder noch zu gründen) auftreten sowie, die im Gebiet der Provinz Bozen tätig sowie und im Nationalen Einheitlichen Register des Dritten Sektors (RUNTS) gemäß Artikel 101 des GvD vom 3. Juli 2017, Nr. 117 (Kodex des Dritten Sektors) eingetragen sind.
Erfahrungsmäßige Voraussetzungen sind erforderlich und in Art. 3 der Einladung genau beschrieben.
Bewertungsablauf:
- Einholung von Interessenbekundungen und Projektvorschlägen
- Prüfung der formalen Voraussetzungen und Bewertung der Projektvorschläge
- Veröffentlichung der Rangordnung
- Durchführung der Tische zur Ko-Projektierung
- Einreichung des Endprojekts durch den Träger/die Partnerschaft bei der Verwaltungsbehörde zur Genehmigung
- Genehmigung des Endprojekts und Unterzeichnung der Vereinbarung
Weitere nützliche Informationen:
Für das Vorhaben der gegenständlichen öffentlichen Einladung werden insgesamt 1.000.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnung des zur Finanzierung zugelassenen Endprojekts erfolgt unter Anwendung der Bestimmungen laut Artikel 54, Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060, der ein besonderes Abrechnungssystem mit einem Pauschalprozentsatz vorsieht. Die direkten Kosten können für die Berechnung der indirekten zulässigen Kosten herangezogen werden, die mit einem pauschalen Prozentsatz von 7% berechnet werden.