[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Verwaltung des Programms und Behörden

Dekorative Grafik

Verwaltung des Programms

Der Begleitausschuss überprüft und begleitet die Durchführung des Operationellen Programms und die Fortschritte beim Erreichen der Programmziele.

Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertretern der Landesverwaltung, nationalen Behörden und Vertretern der Sozialpartnerschaft zusammen. Die Europäische Kommission nimmt in beratender Funktion an der Arbeit des Begleitausschusses teil.

Gemäß Artikel 47-49 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hat die Landesregierung in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde den Begleitausschuss eingerichtet und dessen Mitglieder bestimmt.

Dokumente

Protokolle

 

Reservierter Intranet-Bereich

Dieser enthält die Dokumente für die nächste Sitzung des Begleitausschusses.
Zugang zum reservierten Intranet-Bereich unter folgendem Link: Intranet-Bereich

Die Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020 muss stark ergebnisorientiert sein, um ihren Beitrag zur Strategie der Europäischen Union für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Strategie Europa 2020) zu leisten.

Die Europäische Kommission legt darum großen Wert auf die Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen der Programme und ihrer Umsetzung.

Dadurch soll auch Qualität der Planung und der Umsetzung der Programme verbessert werden.

 

Ex-ante Bewertung

Die Ex-ante-Bewertung untersucht die Ausgangssituation einer finanziellen Maßnahme und die planmäßigen Ergebnisse.
Die Ex-ante-Bewertung des ESF-Programms der Autonomen Provinz Bozen wurde gemäß EU-Verordnung 1303/2013 im Auftrag der Verwaltungsbehörde von einem externen Experten durchgeführt.


Bewertung Operationelles Programm

Primäres Ziel der Programmperiode der Europäischen Strukturfonds 2014-2020 ist die Umsetzung und Verwirklichung der vorab festgesetzten Ziele. Dabei ist die Bewertung der einzelnen Operationellen Programme unabdingbar. Der Bewertungsplan für das OP dient als Leitfaden für dessen Bewertung und die damit zusammenhängenden Abläufe. Ziel ist es, durch Studien, Recherchen und Analysen geeignete Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Effizienz des Programms zu erhalten. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, getätigte Entscheidungen zu den einzelnen Förderaktionen zu überdenken und somit die politische Diskussion über die Zweckmäßigkeit des Programms offen zu halten.

Die Verwaltungsbehörde legt der Kommission zum 31. Mai 2016 und zum selben Datum aller folgenden Jahre bis einschließlich 2023 einen Bericht über die Durchführung des Operationellen Programms vor. Diese jährlichen Durchführungsberichte enthalten die wichtigsten Informationen zur Durchführung des Programms und seiner Prioritäten mit Verweis auf die Finanzdaten, gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte.

In den 2017 und 2019 einzureichenden jährlichen Durchführungsberichten werden nicht nur die Informationen zur Durchführung , sondern unter anderem auch folgende Informationen angeführt und bewertet:

  • die Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplans und des Follow-up für die bei der Bewertung gemachten Feststellungen;
  • die Ergebnisse der im Rahmen der Kommunikationsstrategie durchgeführten Informations- und Publizitätsmaßnahmen des Fonds;
  • die Einbindung von Partnern in die Durchführung, die Begleitung und die Bewertung des Operationellen Programms.

Außerdem können zusätzlich auch noch folgende Informationen angeführt und bewertet werden:

Das Programm 2014-2020 befindet sich derzeit in der Abschlussphase. Der Begleitausschuss hat den abschließenden Durchführungsbericht genehmigt, der innerhalb der festgelegten Frist an die Europäische Kommission gesendet wurde, um den Abschluss zu formalisieren. Die Kommission prüft den abschließenden Durchführungsbericht und teilt den Mitgliedstaat, innerhalb von fünf Monaten nach Erhalt des Berichts ihre Anmerkungen mit. Sollte die Kommission innerhalb der festgelegten Frist keine Anmerkungen machen, gilt der Bericht als angenommen.

 

Behörden

Die Verwaltungsbehörde leitet und koordiniert die Gesamtumsetzung des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds. Gemäß Verordnung (EU) 1303/2013 richtet sie unter anderem ein System für die Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung der Vorhaben ein, legt das Auswahlverfahren für die Vorhaben fest und stellt sicher dass sie im Rahmen des Geltungsbereichs umgesetzt werden, sie unterstützt den Begleitausschuss in seiner Tätigkeit und stellt sicher, dass die Begünstigten die Bedingungen für die Umsetzung der Vorhaben erfüllen.

Als Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms fungiert das ESF-Amt der Abteilung Europa.

Kontakt:
ESF-Amt
Gerbergasse 69
39100 Bozen
Tel. +39 0471 413130/31
E-Mail: esfbz@provinz.bz.it

Die ESF-Bescheinigungsbehörde ist eine von der Verwaltungs- und Prüfbehörde nach dem Grundsatz der Funktionstrennung unabhängige Stelle. Ihre Aufgabe ist es, die Rechnungslegung und die Zahlungsanträge vor ihrer Übermittlung an die Europäische Kommission zu bescheinigen und damit zu bestätigen, dass die Rechnungslegung sowie die Ausgaben dem anwendbaren Recht entsprechen.

Die Funktion der ESF-Bescheinigungsbehörde wird durch die Landeszahlstelle der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol wahrgenommen.

Kontakt:
Landeszahlstelle
Südtiroler Straße 50
39100 Bozen
Tel. +39 0471 413930
E-Mail: Landeszahlstelle_BB@provinz.bz.it

Die Prüfbehörde ist eine von der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde funktionell unabhängige Stelle, die prüft, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem effektiv funktioniert. Hierzu werden Kontrollen bei allen Beteiligten (von der Verwaltungsbehörde bis hin zu den Projektträgern) durchgeführt und gegebenenfalls Empfehlungen für Verbesserungen des Systems gegeben. Über das Ergebnis ihrer Prüfungen berichtet die Prüfbehörde jährlich der Europäischen Kommission.

Die Funktion der ESF-Prüfbehörde ist in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol dem Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen zugeordnet, welche der Generaldirektion des Landes unterstellt ist.

Kontakt:
Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen
Rittnerstraße 5
39100 Bozen
Tel. +39 0471 416560
Fax +39 0471 416569
E-Mail: pruefbehoerde.autoritadiaudit@provinz.bz.it

Information und Kommunikation

Kommunikationsstrategie, Logo, Veröffentlichungen und Veranstaltungsinformationen.

Die Europäische Kommission sieht für jedes operationelle Programm eine eigene Kommunikationsstrategie vor. Dieses Dokument wurde vom Begleitausschuss genehmigt und ist hier einsehbar.

Die Begünstigten eines durch die Europäische Union kofinanzierten Projekts sind grundsätzlich dazu verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den entsprechenden Fonds hinzuweisen. Diesbezügliche Vorschriften sind im Artikel 115, Absatz 3 und im Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, sowie im Kapitel II und im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 festgelegt.

Eine zusammenfassende Beschreibung wird im folgenden Dokument zur Verfügung gestellt.

Logo ESF 2014-2020

TABLE

Zur Gewährleistung der Transparenz hinsichtlich der Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds veröffentlicht das ESF-Amt nachfolgend eine Liste aller finanzierten Vorhaben und Begünstigten der Förderungen.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Verordnung (EU) 1303/2013 Art, 115 Absatz 2 und wird mindestens alle sechs Monate aktualisiert.

(Letzte Aktualisierung: 06/02/2023)

In house Vereinbarung

Ausschreibungen - Vergabe (ISOV Mitteilung Nr. 2 vom 05.01.2017)

Dokumente und Rechtsgrundlagen

Sammlung ESF-relevanter europäischer, nationaler und Landesvorschriften sowie der Staatsbeihilfenregelung.

Das Operationelle Programm beschreibt die Gesamtstrategie der Autonomen Provinz Bozen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Südtirol. Es ist in fünf Förderschwerpunkte (Achsen) gegliedert und bildet den Rahmen für die Förderung der Projekte in den kommenden sieben Jahren.

Das Operationelle Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesämtern und lokalen Stakeholdern ausgearbeitet.

Das Programm wurde von der Europäischen Kommission mit Entscheidung C(2020) 8378 vom 24.11.2020 und von der Landesregierung mit Beschluss zur Kenntnisnahmen Nr. 984 vom 15.12.2020 genehmigt und abgeändert.

Die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Akteure, die an der Planung und Durchführung von Maßnahmen beteiligt sind, die durch die Europäischen Struktur- und Investmentfonds (ESI-Fonds) kofinanziert werden und zu denen auch der Europäische Sozialfonds gehört, ist entscheidend für den Erfolg der Entwicklungspolitik. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2015 alle an der Programmierung und Durchführung der ESI-Fonds beteiligten Verwaltungen ausdrücklich dazu aufgefordert, auf der höchsten politischen und administrativen Ebene einen Plan zur Stärkung der Verwaltung (PRA – „Piano di Rafforzamento amministrativo“) auszuarbeiten.

Die Autonome Provinz Bozen hat den Generaldirektor zum Verantwortlichen des PRA ernannt und diesen mit der Abfassung des PRA beauftragt, mit dem Gesamtziel, Verbesserungsbereiche und -themen für die Programmierung und Durchführung der ESI-Fonds 2014-2020 auszuarbeiten. Die erste Phase des PRA (2015-2017) wurde Ende 2017 erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der positiven Erfahrungen der ersten Phase hat die Agentur für die territoriale Kohäsion eine zweite Phase des PRA für den Zeitraum 2018-2019 eingeleitet. Der PRA II beinhaltet einen Katalog von administrativen, technischen und organisatorischen Maßnahmen für die effiziente, wirksame und transparente Umsetzung der operationellen Programme.

In der Programmperiode 2014-2020 und den dazugehörenden Verordnungen hat die EU-Kommission jeden Mitgliedstaat zur Ausarbeitung einer Partnerschaftsvereinbarung verpflichtet, die im Verhandlungswege ausgearbeitet und von den Europäischen Behörden genehmigt werden muss. Dieses Abkommen legt die Verpflichtungen der zentralstaatlichen und regionalen Partner auf der einen sowie der Kommission auf der anderen Seite fest und bildet den Rahmen für die Umsetzung der Förderprogramme in den einzelnen Mitgliedstaaten. Das Abkommen knüpft an den Zielen der Strategie Europa 2020 und den nationalen Reformprogrammen an.

Nach Abschluss der formellen Verhandlungen ist die Partnerschaftsvereinbarung Italien am 29. Oktober 2014 von der Europäischen Kommission angenommen worden. Das Dokument ist auf der Webseite des "Dipartimento per lo Sviluppo e la Coesione economica" einsehbar: http://www.agenziacoesione.gov.it/lacoesione/accordo-di-partenariato/.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

NEWS - ABO

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten in Ihrem Posteingang

Abonnieren