Verwaltung des Programms und Behörden
Verwaltung des Programms
Der Begleitausschuss überprüft und begleitet die Durchführung des Operationellen Programms und die Fortschritte beim Erreichen der Programmziele.
Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertretern der Landesverwaltung, nationalen Behörden und Vertretern der Sozialpartnerschaft zusammen. Die Europäische Kommission nimmt in beratender Funktion an der Arbeit des Begleitausschusses teil.
Gemäß Artikel 47-49 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hat die Landesregierung in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde den Begleitausschuss eingerichtet und dessen Mitglieder bestimmt.
Dokumente
- Einrichtung des Begleitausschusses (Beschluss der Landesregierung Nr. 651/2015)
- Änderung der Zusammensetzung des Begleitausschusses (Beschluss der Landesregierung Nr. 192/2019)
- Geschäftsordnung
Protokolle
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 25. Juni 2015
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 25. Mai 2016
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 16. Juni 2017
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 18. Mai 2018
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 20. Juni 2019
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 11. September 2020
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 19. Mai 2021
- Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 7. Oktober 2022
Reservierter Intranet-Bereich
Dieser enthält die Dokumente für die nächste Sitzung des Begleitausschusses.
Zugang zum reservierten Intranet-Bereich unter folgendem Link: Intranet-Bereich
Die Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020 muss stark ergebnisorientiert sein, um ihren Beitrag zur Strategie der Europäischen Union für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Strategie Europa 2020) zu leisten.
Die Europäische Kommission legt darum großen Wert auf die Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen der Programme und ihrer Umsetzung.
Dadurch soll auch Qualität der Planung und der Umsetzung der Programme verbessert werden.
Ex-ante Bewertung
Die Ex-ante-Bewertung untersucht die Ausgangssituation einer finanziellen Maßnahme und die planmäßigen Ergebnisse.
Die Ex-ante-Bewertung des ESF-Programms der Autonomen Provinz Bozen wurde gemäß EU-Verordnung 1303/2013 im Auftrag der Verwaltungsbehörde von einem externen Experten durchgeführt.
- Bericht VEXA OP ESF 2014-2020 (nur in italienischer Fassung)
- Kurzfassung VEXA OP ESF 2014-2020 (nur in italienischer Fassung)
Bewertung Operationelles Programm
Primäres Ziel der Programmperiode der Europäischen Strukturfonds 2014-2020 ist die Umsetzung und Verwirklichung der vorab festgesetzten Ziele. Dabei ist die Bewertung der einzelnen Operationellen Programme unabdingbar. Der Bewertungsplan für das OP dient als Leitfaden für dessen Bewertung und die damit zusammenhängenden Abläufe. Ziel ist es, durch Studien, Recherchen und Analysen geeignete Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Effizienz des Programms zu erhalten. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, getätigte Entscheidungen zu den einzelnen Förderaktionen zu überdenken und somit die politische Diskussion über die Zweckmäßigkeit des Programms offen zu halten.
- Bewertungsplan 2014-2020
- Bewertungskonzept für das Operationelle ESF-Programm 2014-2020 (nur in italienischer Fassung)
- Bericht über die Durchführungs- und Kontrollverfahren (nur in italienischer Fassung).
- Erster Bericht zur Wirkungsanalyse des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds "Investitionen für Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen
- Erste thematische Bewertung zur beruflichen Weiterbildung des ESF-Operationellen Programmes 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen (nur in italienischer Fassung)
- Zweite thematische Bewertung zur Auswirkung der Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitslose des ESF-Operationellen Programmes 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen (nur in italienischer Fassung, mit Executive Summary auf Deutsch)
- Dritter thematische Bericht zur Auswirkung der Maßnahmen zur Vorbeugung des Schulabbruchs und zur Verbesserung der Schlüsselkompetenzen des ESF-Operationellen Programmes 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen (nur in italienischer Fassung, mit Executive Summary auf Deutsch)
- Zweiter Bericht zur Wirkungsanalyse des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds "Investitionen für Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen (nur in italienischer Fassung, mit Executive Summary auf Deutsch)
- Forschungsbericht: Bildungspflicht – Bildungserfolg im Südtiroler Schulsystem: eine Analyse der Entwicklungen seit Einführung der Bildungspflicht bis 18 Jahre Studie im Auftrag der Südtiroler Landesverwaltung. Kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Herausgeber: Hermann Atz und Elena Vanzo – apollis 2023
- Vierter thematischer Bericht des ESF Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 der Autonomen Provinz zu bereichsübergreifenden Prinzipien (nur in italienischer Fassung, mit Executive Summary auf Deutsch)
- Fünfter thematischer Bericht des ESF Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 der Autonomen Provinz zur Sozialen Innovation (nur in italienischer Fassung, mit Executive Summary auf Deutsch)
- Endbericht zur Durchführung des ESF Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 der Autonomen Provinz (nur in italienischer Fassung)
Die Verwaltungsbehörde legt der Kommission zum 31. Mai 2016 und zum selben Datum aller folgenden Jahre bis einschließlich 2023 einen Bericht über die Durchführung des Operationellen Programms vor. Diese jährlichen Durchführungsberichte enthalten die wichtigsten Informationen zur Durchführung des Programms und seiner Prioritäten mit Verweis auf die Finanzdaten, gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte.
In den 2017 und 2019 einzureichenden jährlichen Durchführungsberichten werden nicht nur die Informationen zur Durchführung , sondern unter anderem auch folgende Informationen angeführt und bewertet:
- die Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplans und des Follow-up für die bei der Bewertung gemachten Feststellungen;
- die Ergebnisse der im Rahmen der Kommunikationsstrategie durchgeführten Informations- und Publizitätsmaßnahmen des Fonds;
- die Einbindung von Partnern in die Durchführung, die Begleitung und die Bewertung des Operationellen Programms.
Außerdem können zusätzlich auch noch folgende Informationen angeführt und bewertet werden:
- die Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Behörden und Begünstigten bei der Verwaltung und Nutzung des Fonds;
- die spezifischen, bereits getroffenen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Verhinderung von Diskriminierung, insbesondere die Barrierefreiheit für Personen mit einer Behinderung, und die getroffenen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes im Operationellen Programm oder in den Vorhaben;
- die zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung getroffenen Maßnahmen;
- gegebenenfalls die Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich soziale Innovation;
- die Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen für besondere Bedürfnisse der am stärksten von Armut, Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Zielgruppen mit besonderem Augenmerk auf marginalisierten Gemeinschaften sowie Menschen mit Behinderungen, Langzeitarbeitslose und junge Menschen ohne Arbeit.
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2015 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurfassung für den Bürger 2015
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2016 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurfassung für den Bürger 2016
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2017 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurfassung für den Bürger 2017
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2018 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurzfassung für den Bürger 2018
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2019 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurzfassung für den Bürger 2019
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2020 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurzfassung für den Bürger 2020
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2021 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurzfassung für den Bürger 2021
- Jährlicher Durchführungsbericht (RAA) 2022 - (in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht - Kurzfassung für den Bürger 2022
Das Programm 2014-2020 befindet sich derzeit in der Abschlussphase. Der Begleitausschuss hat den abschließenden Durchführungsbericht genehmigt, der innerhalb der festgelegten Frist an die Europäische Kommission gesendet wurde, um den Abschluss zu formalisieren. Die Kommission prüft den abschließenden Durchführungsbericht und teilt den Mitgliedstaat, innerhalb von fünf Monaten nach Erhalt des Berichts ihre Anmerkungen mit. Sollte die Kommission innerhalb der festgelegten Frist keine Anmerkungen machen, gilt der Bericht als angenommen.
- Abschließender Durchführungsbericht (RAF 2025) - (in italienischer Sprache)
- Kurzfassung 2025
Behörden
Die Verwaltungsbehörde leitet und koordiniert die Gesamtumsetzung des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds. Gemäß Verordnung (EU) 1303/2013 richtet sie unter anderem ein System für die Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung der Vorhaben ein, legt das Auswahlverfahren für die Vorhaben fest und stellt sicher dass sie im Rahmen des Geltungsbereichs umgesetzt werden, sie unterstützt den Begleitausschuss in seiner Tätigkeit und stellt sicher, dass die Begünstigten die Bedingungen für die Umsetzung der Vorhaben erfüllen.
Als Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms fungiert das ESF-Amt der Abteilung Europa.
Kontakt:
ESF-Amt
Gerbergasse 69
39100 Bozen
Tel. +39 0471 413130/31
E-Mail: esfbz@provinz.bz.it
Die ESF-Bescheinigungsbehörde ist eine von der Verwaltungs- und Prüfbehörde nach dem Grundsatz der Funktionstrennung unabhängige Stelle. Ihre Aufgabe ist es, die Rechnungslegung und die Zahlungsanträge vor ihrer Übermittlung an die Europäische Kommission zu bescheinigen und damit zu bestätigen, dass die Rechnungslegung sowie die Ausgaben dem anwendbaren Recht entsprechen.
Die Funktion der ESF-Bescheinigungsbehörde wird durch die Landeszahlstelle der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol wahrgenommen.
Kontakt:
Landeszahlstelle
Südtiroler Straße 50
39100 Bozen
Tel. +39 0471 413930
E-Mail: Landeszahlstelle_BB@provinz.bz.it
Die Prüfbehörde ist eine von der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde funktionell unabhängige Stelle, die prüft, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem effektiv funktioniert. Hierzu werden Kontrollen bei allen Beteiligten (von der Verwaltungsbehörde bis hin zu den Projektträgern) durchgeführt und gegebenenfalls Empfehlungen für Verbesserungen des Systems gegeben. Über das Ergebnis ihrer Prüfungen berichtet die Prüfbehörde jährlich der Europäischen Kommission.
Die Funktion der ESF-Prüfbehörde ist in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol dem Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen zugeordnet, welche der Generaldirektion des Landes unterstellt ist.
Kontakt:
Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen
Rittnerstraße 5
39100 Bozen
Tel. +39 0471 416560
Fax +39 0471 416569
E-Mail: pruefbehoerde.autoritadiaudit@provinz.bz.it
Information und Kommunikation
Kommunikationsstrategie, Logo, Veröffentlichungen und Veranstaltungsinformationen.
Newsletter ESF: Datenschutz-Hinweis
Die Europäische Kommission sieht für jedes operationelle Programm eine eigene Kommunikationsstrategie vor. Dieses Dokument wurde vom Begleitausschuss genehmigt und ist hier einsehbar.
Die Begünstigten eines durch die Europäische Union kofinanzierten Projekts sind grundsätzlich dazu verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den entsprechenden Fonds hinzuweisen. Diesbezügliche Vorschriften sind im Artikel 115, Absatz 3 und im Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, sowie im Kapitel II und im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 festgelegt.
Eine zusammenfassende Beschreibung wird im folgenden Dokument zur Verfügung gestellt.
- Handbuch zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen und zur Verwendung des Logos
- siehe Rundschreiben 2014-2020 Rundschreiben 2020 - 010 (14-07-2020 prot 468952)
Logo ESF 2014-2020
TABLE
Zur Gewährleistung der Transparenz hinsichtlich der Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds veröffentlicht das ESF-Amt nachfolgend eine Liste aller finanzierten Vorhaben und Begünstigten der Förderungen.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Verordnung (EU) 1303/2013 Art, 115 Absatz 2 und wird mindestens alle sechs Monate aktualisiert.
(Letzte Aktualisierung: 06/02/2023)
Dokumente und Rechtsgrundlagen
Sammlung ESF-relevanter europäischer, nationaler und Landesvorschriften sowie der Staatsbeihilfenregelung.
Das Operationelle Programm beschreibt die Gesamtstrategie der Autonomen Provinz Bozen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Südtirol. Es ist in fünf Förderschwerpunkte (Achsen) gegliedert und bildet den Rahmen für die Förderung der Projekte in den kommenden sieben Jahren.
Das Operationelle Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesämtern und lokalen Stakeholdern ausgearbeitet.
Das Programm wurde von der Europäischen Kommission mit Entscheidung C(2020) 8378 vom 24.11.2020 und von der Landesregierung mit Beschluss zur Kenntnisnahmen Nr. 984 vom 15.12.2020 genehmigt und abgeändert.
Die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Akteure, die an der Planung und Durchführung von Maßnahmen beteiligt sind, die durch die Europäischen Struktur- und Investmentfonds (ESI-Fonds) kofinanziert werden und zu denen auch der Europäische Sozialfonds gehört, ist entscheidend für den Erfolg der Entwicklungspolitik. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2015 alle an der Programmierung und Durchführung der ESI-Fonds beteiligten Verwaltungen ausdrücklich dazu aufgefordert, auf der höchsten politischen und administrativen Ebene einen Plan zur Stärkung der Verwaltung (PRA – „Piano di Rafforzamento amministrativo“) auszuarbeiten.
Die Autonome Provinz Bozen hat den Generaldirektor zum Verantwortlichen des PRA ernannt und diesen mit der Abfassung des PRA beauftragt, mit dem Gesamtziel, Verbesserungsbereiche und -themen für die Programmierung und Durchführung der ESI-Fonds 2014-2020 auszuarbeiten. Die erste Phase des PRA (2015-2017) wurde Ende 2017 erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der positiven Erfahrungen der ersten Phase hat die Agentur für die territoriale Kohäsion eine zweite Phase des PRA für den Zeitraum 2018-2019 eingeleitet. Der PRA II beinhaltet einen Katalog von administrativen, technischen und organisatorischen Maßnahmen für die effiziente, wirksame und transparente Umsetzung der operationellen Programme.
In der Programmperiode 2014-2020 und den dazugehörenden Verordnungen hat die EU-Kommission jeden Mitgliedstaat zur Ausarbeitung einer Partnerschaftsvereinbarung verpflichtet, die im Verhandlungswege ausgearbeitet und von den Europäischen Behörden genehmigt werden muss. Dieses Abkommen legt die Verpflichtungen der zentralstaatlichen und regionalen Partner auf der einen sowie der Kommission auf der anderen Seite fest und bildet den Rahmen für die Umsetzung der Förderprogramme in den einzelnen Mitgliedstaaten. Das Abkommen knüpft an den Zielen der Strategie Europa 2020 und den nationalen Reformprogrammen an.
Nach Abschluss der formellen Verhandlungen ist die Partnerschaftsvereinbarung Italien am 29. Oktober 2014 von der Europäischen Kommission angenommen worden. Das Dokument ist auf der Webseite des "Dipartimento per lo Sviluppo e la Coesione economica" einsehbar: http://www.agenziacoesione.gov.it/lacoesione/accordo-di-partenariato/.
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 - Allgemeine Strukturfondsverordnung
- Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 - ESF-Verordnung
- Leitfaden für Empfänger von Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie damit verbundenen EU-Instrumenten
- Verordnung (EU) Nr. 480/2014 - Ergänzung zu 1303/2013
- Verordnung (EU) Nr. 821/2014 - Kommunikationsmerkmale
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 - Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 - De-minimis-Beihilfen
- Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten – Mitteilung der Kommission (2014/C 249/01)
- Empfehlung der EU-Kommission (L 124/36 vom 06.05.2003) – KMU-Definition
- Leitfaden für die Anwendung von Ausbildungsbeihilfen und De-minimis-Beihilfen - Ausgabe 3.0 – 2021
- Rahmenbeihilferegelung bezüglich der freigestellten staatlichen Beihilfen so wie mit BLR Nr. 450/2021 abgeändert
Ältere Versionen
- Leitfaden für die Anwendung von Ausbildungsbeihilfen und De-minimis-Beihilfen - Ausgabe 2.0 - 2017
- Leitfaden für die Anwendung von Ausbildungsbeihilfen und De-minimis-Beihilfen - Version 1.0-2016
- Rahmenbeihilferegelung bezüglich der freigestellten staatlichen Beihilfen so wie mit BLR Nr. 1254/2017 abgeändert
- Rahmenbeihilferegelung bezüglich der freigestellten staatlichen Beihilfen in Umsetzung des OP ESF 2014-2020 genehmigt mit BLR Nr. 1142/2016