M7 - Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen in KMU – Neues Antragsfenster
Mit Entscheidung vom 30. Juni 2025 werden die Zugangsmodalitäten zu den Mitteln geregelt, die zur Unterstützung von Investitionsprogrammen bestimmt sind, die mit den Zielen der Maßnahme 7, Investition 16 – Unterstützung der Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen in KMU – übereinstimmen.
Von der Förderung können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren, die in Italien tätig sind, mit Ausnahme von Unternehmen, die im Kohlesektor sowie in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Fischerei und der Aquakultur tätig sind.
Die Förderungen werden auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens gewährt und für förderfähige Ausgaben in Höhe von mindestens 30.000 Euro und höchstens 1.000.000 Euro vergeben, und zwar in folgendem maximalen Umfang:
- 30 % für mittlere Unternehmen;
- 40 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
- 30 % für eine eventuelle zusätzliche Komponente zur Speicherung von elektrischer Energie im Rahmen der Investition;
- 50 % für die Durchführung einer Energieanalyse.
Der Förderungsantrag muss ausschließlich in elektronischer Form über die IT-Plattform von Invitalia (www.invitalia.it) eingereicht werden, und zwar ab dem 8. Juli 2025 um 12:00 Uhr und bis zum 30. September 2025 um 12:00 Uhr.
LC
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