PNRR – Bekanntmachung zur Anstellung internationaler Postdoktoranden
Das Ministerium für Universitäten und Forschung hat für die Aufnahmeeinrichtungen, d.h. für Universitäten oder öffentliche Forschungseinrichtungen, die Postdoktoranden einstellen, einen Betrag von 22,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen wurde am 24. Februar 2025 eröffnet und legt die Bedingungen und Modalitäten fest.
Die Stipendien sind für Host Institutions bestimmt, d.h. für Universitäten oder öffentliche Forschungseinrichtungen, die beabsichtigen, promovierte Forscher einzustellen und somit in erste Erfahrungen mit Forschungsverantwortung zu investieren. Bei den aufgenommenen Forschern darf es sich nicht um Universitätsprofessoren ersten und zweiten Ranges oder um Forscher mit unbefristeten Verträgen handeln.
Jede Host Institution kann nur eine Interessenbekundung einreichen. Das Gesamtbudget für den Raum Mitte-Nord beträgt 22.500.000 Euro. Das Ministerialdekret sieht insgesamt die Bereitstellung von
Mitteln in Höhe von 37,5 Millionen Euro vor, um die Einstellung von mindestens 250 jungen Postdoktoranden zu finanzieren, wobei für jede zu besetzende Forscherstelle ein Zuschuss von bis zu 150.000 Euro gewährt wird.
Die Host Institutions können sich bis zum 10. März 2025, 12:00 Uhr über die Website des Ministeriums für Universitäten und Forschung bewerben.
Weitere Informationen auf dieser Seite.
SS
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