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PNRR: Neue Vorgaben für die Beschleunigung der Auszahlungen

28.01.2025, 07:00

Mit dem Dekret des Wirtschafts- und Finanzministers vom 6. Dezember 2024 wurden neue Regeln eingeführt für die beschleunigte Überweisung der PNRR-Mittel, die von den Durchführungsstellen (soggetti attuatori) für die Umsetzung der Maßnahmen benötigt werden, in Form von Vorschüssen, Zwischen- und Saldozahlungen.

© Claudia Nass | Adobe Stock
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Das Dekret des Wirtschafts- und Finanzministers vom 6. Dezember 2024 verfügt, dass die staatlichen, für die PNRR-Maßnahmen zuständigen Verwaltungsbehörden (Ministerien) den durchführenden Stellen, gemäß den geltenden Vorschriften, die für die Umsetzung der Projekte erforderlichen Mittel über die entsprechende Funktion des ReGiS-Systems zur Verfügung stellen. In Fällen, in denen die Nutzung der ReGiS-Plattform nicht möglich ist, erfolgt dies über die von den Ministerien angegebenen anderen Kanäle (z. B. die FUTURA-Plattform für Schulprojekte). Die Anhänge des Dekrets enthalten die Struktur der Zahlungsanträge, die zu verwenden ist, sollte die Nutzung von ReGiS nicht möglich sein.

Das Dekret sieht außerdem vor, dass die zentralen Verwaltungsstellen bei der Auszahlung sowohl des Vorschusses bis zu 30% als auch bei den darauffolgenden Zwischenzahlungen bis zu einer Gesamthöhe von 90% des Gesamtbetrags der PNRR-Förderung sowie des Restbetrags, der in der Regel 10% des Gesamtbetrags der PNRR-Zuweisung entspricht, ausschließlich die formale Ordnungsmäßigkeit des Antrags prüfen und die Mittel innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Antrags überweisen, sofern keine Ergänzungen notwendig sind.

Um die Umsetzung der PNRR-Maßnahmen zu beschleunigen, werden die Prüfung und Kontrolle der Belege in der abschließenden Phase des Verfahrens bzw. vor der Auszahlung des Restbetrags konzentriert. Auf diese Weise können die Überweisungen schneller abgewickelt und die Wartezeit für die Zahlungen in der Anfangs- und Zwischenphase verkürzt werden.

Die beschriebenen Modalitäten gelten für alle Auszahlungen im Zusammenhang mit den PNRR-Interventionen, einschließlich der aus dem Staatshaushalt finanzierten PNRR-Projekte, mit Ausnahme einiger Sonderfälle, wie Finanzinstrumente, Anreize, Steuergutschriften, Personalkosten sowie Maßnahmen, die mit vereinfachten Kostenoptionen umgesetzt werden.

US

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