Strenge Verpflichtungen zur Erfassung der wirtschaftlichen Eigentümer
Das Rundschreiben Nr. 16 der PNRR-Missionseinheit des Ministeriums für digitale Transformation betrifft die strengen Verpflichtungen zur Erfassung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß Artikel 22, Absatz 2, Buchstabe d) der Verordnung (EU) 2021/241.
Das Rundschreiben richtet sich direkt an die durchführenden Stellen von Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung, kann jedoch auf alle Stellen, die PNRR-Mittel umsetzen, ausgeweitet werden.
Rechtlicher Hinweis: Es wird auf den thematischen Anhang verwiesen, der mit dem Rundschreiben MEF-RGS Nr. 27/2023 veröffentlicht wurde, sowie auf die Leitlinien für die Kontrolle und Berichterstattung der PNRR-Maßnahmen.
Registrierungspflicht: Die durchführenden Stellen müssen die Daten zu den wirtschaftlichen Eigentümern aller Auftragnehmer, Subunternehmer und – im Falle von Bietergemeinschaften oder ähnlichen Rechtsformen – jedes einzelnen Mitglieds im ReGiS registrieren und hochladen.
Überwachung: Es werden regelmäßige Überprüfungen zur Vollständigkeit der Daten durchgeführt.
Folgen: Das systematische Fehlen von Daten kann eine schwerwiegende Verletzung der Finanzierungsvereinbarungen darstellen und zu möglichen Korrekturen durch die Europäische Kommission führen.
Verpflichtende Mitteilungen: Die betroffenen durchführenden Stellen werden daran erinnert, etwaige Gründe für die Unmöglichkeit der Erfüllung der Verpflichtungen bis zum 15. Dezember 2025 per PEC an dtd.pnrr@pec.governo.it mitzuteilen.
Das Rundschreiben ist unter folgendem Link einsehbar: Attuazione misure PNRR.
LC
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