3° Aufruf - Priorität 1 - Beschäftigung: Spezifisches Ziel d): Ist der im Aufruf angegebene Betrag der SEK FCL korrekt?
Frage: Mit Bezug auf Artikel 13 Finanzverwaltung des Aufrufs "Maßnahmen zur Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte durch betriebliche Weiterbildung (freigestellte Beihilfen) - Jahr 2023/2024", ist der in der Tabelle angegebene Betrag für die SEK FCL korrekt, da die Berechnung der Summe der beiden Stundensätze nicht den Betrag von 62,64 EUR für die SEK FCL ergibt?
Antwort: Der Betrag der SEK FCL gemäß dem oben genannten Aufruf beträgt 62,64 EUR. Dieser ergibt sich aus der Summe der nachstehend aufgeführten Stundensätze:
- Stundensatz für die Ausbildung von Beschäftigten: 33,20 EUR
- Stundensatz für die Vergütung von Beschäftigten in Ausbildung: 29,44 EUR
Hinsichtlich des Stundensatzes für die Ausbildung von Beschäftigten wird darauf hingewiesen, dass aufgrund eines Rundungsfehlers im Aufruf der Betrag von 32,20 Euro anstatt des korrekten Betrags von 33,20 Euro angegeben wurde. In der gleichen Tabelle ergibt sich die Summe der SEK FCL in Höhe von 62,64 Euro aufgrund der Berechnung mit dem richtigen Betrag und wird daher bestätigt.
Das Formular in coheMON zeigt den korrekten Betrag von 33,20 Euro an.
- Datum: 06.02.2024
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