Wie ist die Mindestteilnehmerzahl pro Kursfolge zu interpretieren?
Frage: Mit Bezug auf Art. 4.1 Struktur und Inhalte der Vorhaben der zwei Aufrufe zur beruflichen Weiterbildung 23-24, was bedeutet es, dass weder eine Höchstzahl noch eine Mindestzahl der Teilnehmer/innen pro Kursfolge vorgesehen ist?
Antwort: Bei der Feststellung, dass es weder eine Höchstzahl noch eine Mindestzahl der Teilnehmer/innen pro Kursfolge vorgesehen ist, verweisen die zwei Aufrufe auf die in Abs. 4.10.2 erwähnten Konfigurationsklassen Mindestteilnehmerzahl und Höchstzahl von Teilnehmern/innen pro Kursfolge, insbesondere: Kursfolgen ohne Höchstzahl von Teilnehmern/innen und Kursfolgen ohne Mindestteilnehmerzahl. Im letzteren Fall muss der Begünstigte für einzelne Kursfolgen eine Teilnehmerzahl ohne Untergrenze, aber mit mehr als 1 angeben. Der Hinweis im Aufruf ist eine Erläuterung dieser Konfiguration. Mit anderen Worten: Kursfolgen, die sich an eine einzige Person richten, sind nicht zugelassen.
- Datum: 13.02.2024
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