[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 (ESF+)

6° Aufruf - Priorität 1: Beschäftigung spezifisches Ziel a)

Art: offen
Fälligkeit für die Antragstellung: 10.06.2026

Beschreibung:

Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen von Bildungsprojekten „Ausbildungs- und Berufsbildungsmaßnahme zugunsten der nicht beschäftigten Bevölkerung zur Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung – Jahr 2026/2027“

Der Antragsteller muss den Finanzierungsantrag bis zum 10. Juni 2026, 12:00 Uhr über das Online-Portal „coheMON“ (https://fse-esf.civis.bz.it/)  an die Verwaltungsbehörde übermitteln.

Laden Sie hier den Aufruf herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 4129 vom 27/03/2026 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 14 vom 02/04/2026 – Beiblatt Nr. 4 – Allgemeine Sektion

Anlagen

Obligatorische (wenn zutreffend) Anlagen:

Fakultative Anlagen:

  • Lebensläufe des eingesetzten Personals;
  • Bezugsquellen für den beruflichen und/oder Ausbildungsbedarf, die vom Begünstigten eigenständig ausgearbeitet wurden;
  • Vereinbarungen mit Unternehmen/ Organisationen für das Stage.

Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:

Die Unterstützung gilt für Weiterbildungsmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, technische, fachliche und fachübergreifende Kompetenzen in Bezug auf bestimmte Berufssparten zu vermitteln, die für die Eingliederung in und den Verbleib im Arbeitsmarkt notwendig sind.

Im Rahmen des vorliegenden Aufrufs sind Kurse förderfähig, die den folgenden vier Aktionslinien der Maßnahmen a.1.2 und a.2.2 zuzuordnen sind:

  • a.1.2.a – Ausbildungskurse (Linie a);
  • a.1.2.b – Ausbildungskurse für Fahrpersonal von Unternehmensfahrzeugen für den Personentransport (Linie b);
  • a.1.2.c – Ausbildungskurse für Frauen (Linie c);
  • a.2.2.d – Ausbildungskurse für junge Menschen (Linie d).

Eigenschaften der Projektanträge:

Im Rahmen des vorliegenden Aufrufs sind Kurse förderfähig, die darauf abzielen, die beruflichen Kompetenzen der Arbeitskräfte im Einklang mit den neuen Bedürfnissen und den auf dem Landesgebiet entstehenden Berufsprofilen weiterzuentwickeln. Die Vorhaben müssen sich direkt auf den Arbeitskräftebedarf der lokalen Unternehmen, sowie auf den damit einhergehenden Ausbildungsbedarf der Teilnehmer beziehen.

Begünstigte:

Projektvorschläge Weiterbildungseinrichtungen, die bereits akkreditiert sind, oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des vorliegenden Aufrufs einreicheneinzeln oder in Form von einer Partnerschaft einreichen.

Bewertungsablauf:

Die Bewertung gliedert sich in zwei Phasen:

  • Überprüfung der Zulässigkeit;
  • die technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.

Weitere nützliche Informationen:

Die für die Durchführung der in diesem Aufruf genannten Vorhaben belaufen sich auf insgesamt 5.000.000,00 Euro.

Die oben angeführte finanzielle Ausstattung ist wie folgt auf die vier genannten Aktionslinien aufgeteilt:

  • a.1.2.a - Ausbildungskurse (Linie a): 1.000.000,00 Euro;
  • a.1.2.b - Ausbildungskurse für Fahrpersonal von Unternehmensfahrzeugen für den Personentransport (Linie b): 1.000.000,00 Euro;
  • a.1.2.c - Ausbildungskurse für Frauen (Linie c): 1.000.000,00 Euro;
  • a.2.2.d - Ausbildungskurse für junge Menschen (Linie d): 2.000.000,00 Euro.

Die Berechnung des vorgesehenen öffentlichen Beitrags pro Projekt erfolgt nach der folgenden Formel: vorgesehene Projektdauer * SEK SCO + Teilnahmeentschädigung.

Standardeinheitskosten (SEK) "Entwicklung von Kompetenzen für die Beschäftigung" (SCO): € 175,07.

Ende der Bewertungsphase: innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Aufrufs.

Beginn der Ausbildungstätigkeiten: innerhalb von 90 Tagen ab Unterzeichnung der Fördervereinbarung.

Ende der Ausbildungstätigkeiten: innerhalb von 250 Tagen nach dem Datum des Beginns.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

NEWS - ABO

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten in Ihrem Posteingang

Abonnieren