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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027 (EFRE)

Ich bin Begünstigter eines EFRE‑Projekts über 500.000 € mit Ausrüstungskosten. Muss ich eine dauerhafte Tafel oder ein Schild anbringen?

Ja. Begünstigte von EFRE-Projekten mit einem Betrag von mehr als 500.000 €, die Ausrüstungskosten* vorsehen, sind gemäß den Leitlinien verpflichtet:

  • Eine dauerhafte Tafel anzubringen, sobald die beschaffte Ausrüstung installiert ist.
  • Falls die dauerhafte Tafel nicht sofort installiert werden kann, muss vorübergehend ein Schild mit dem Logo und den vorgeschriebenen Informationen (gemäß den Spezifikationen der Leitlinien) angebracht werden.

 

Die dauerhafte Tafel ist so bald wie möglich zu installieren und ersetzt dann das temporäre Schild.

Sie muss am Standort des Projektpartners angebracht werden, an dem die Ausrüstung installiert wird.

*Unter Ausrüstungsgütern versteht man Ausstattung, die installiert werden kann. Verbrauchbare Ausrüstung fällt nicht unter diese Regelung.

  • Datum: 28.01.2026

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