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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027 (EFRE)

Kann eine bereits bezahlte elektronische Rechnung korrigiert werden, in der der CUP-Code fehlerhaft oder nicht eingetragen wurde?

Seit dem 27. Januar 2026 steht ein neuer Webdienst der italienischen Steuerbehörde zur Verfügung, über den der Begünstigte (oder ein von ihm beauftragter Vermittler) einen fehlenden oder fehlerhaft eingetragenen CUP in bereits an das Austauschsystem (SdI) übermittelten elektronischen Rechnungen nachträglich ergänzen kann. Dies ist gemäß der Verfügung vom 10. Dezember 2025 vorgesehen („Modalità di integrazione del Codice unico di progetto nelle fatture elettroniche emesse per gli acquisti di beni e servizi oggetto di incentivi pubblici alle attività produttive").

Der Dienst ist im Bereich „Elektronische Rechnungen und andere MwSt.-Daten" des Portals „Fatture e Corrispettivi" unter dem Abschnitt „Integrazione CUP" zugänglich und kann für folgende Rechnungen genutzt werden:
• Rechnungen, die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden;
• Rechnungen, die vom SdI nicht abgelehnt wurden.

Im entsprechenden Bereich können die der Rechnung bereits zugeordneten CUP-Codes eingesehen werden. Die Korrektur erfolgt durch Eingabe des richtigen CUP-Codes, wobei anzugeben ist, ob dieser der gesamten Rechnung oder einer einzelnen Position zugeordnet werden soll. Es ist darauf hinzuweisen, dass der vom Lieferanten zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung eingetragene CUP nicht gelöscht oder geändert werden kann. Der korrekte CUP kann ausschließlich über den Webdienst hinzugefügt werden, wodurch die vollständige Nachvollziehbarkeit gewährleistet wird.

Der Begünstigte kann ein protokolliertes Dokument anfordern, das alle Vorgänge zur Ergänzung, Änderung oder Löschung der der Rechnung zugeordneten CUP-Codes zusammenfasst. Dieses Dokument ist für die Abrechnung, die Kontrolle der ersten Ebene sowie für Prüfzwecke (Audit) nützlich.
Für weitere Informationen zur Nutzung des Webdienstes wird die „Guida all'utilizzo del servizio di integrazione del Codice unico di progetto (CUP) nelle fatture elettroniche" der Steuerbehörde empfohlen, die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/guest/aree-tematiche/fatturazione-elettronica

  • Datum: 15.03.2026

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