Kann das Projekt starten, auch wenn es sich noch in der Bewertungsphase befindet und über keinen CUP-Kodex verfügt?
Das Projekt kann bereits während der Bewertungsphase begonnen werden, sofern der Begünstigte über den Einheitlichen Projektcode (CUP) verfügt, dessen Angabe auf den Ausgabenbelegen zwingend erforderlich ist; fehlt er, gelten die betreffenden Belege als nicht förderfähig. Öffentliche Einrichtungen sind berechtigt, den CUP jederzeit eigenständig zu beantragen, und zwar im Einklang mit den Vorgaben der operativen Leitlinien. Private Antragsteller hingegen haben die Zuteilung des CUP bei der Verwaltungsbehörde zu beantragen; dies ist auch vor der offiziellen Projektgenehmigung möglich und ausdrücklich vorgesehen.
Rechnungen, die ohne CUP ausgestellt wurden, sind unverzüglich zu "sanieren", sobald der Code zugeteilt wurde, und zwar nach Maßgabe der einschlägigen nationalen Vorschriften.
- Datum: 15.03.2026
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