M1C3 - Schutz und Aufwertung der ländlichen Architektur und Landschaft
Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 29.09.2022
Mission und Komponente:
M1C3 - Tourismus und Kultur 4.0
Beschreibung:
Die Bekanntmachung zielt darauf ab, Projekte zur Restaurierung und Aufwertung des architektonischen und landschaftlichen Erbes zu unterstützen.
Für die Einreichung der Anträge sind die dieser Bekanntmachung beigefügten Formulare zu verwenden:
NEUER EINREICHTERMIN: Die oben genannten Unterlagen sind bis spätestens 30. September 2022 über das Portal der Cassa Depositi e Prestiti (CDP) https://portale-paesaggirurali.cdp.it/ bei gleichzeitiger Übermittlung des vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter digital unterzeichneten Antragsformulars (Anhang A) durch die PEC an die Adresse landesdenkmalamt.soprintendenza@pec.prov.bz.it zu senden, wobei in der Betreffzeile "Aktion 2.2 PNRR - Ländliche Architektur - Öffentliche Bekanntmachung Autonome Provinz Bozen" anzugeben ist.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich die Antragsteller zum Zwecke der Übermittlung der Unterlagen bis spätestens 23:59 Uhr des 26. September 2022 auf dem obgenannten Portal akkreditieren und authentifizieren müssen.
- Dekret Nr. 8901/2022 - Änderung des Einreichtermines
- Beschluss der Landesregierung 502/2022 - Wiedereröffnung des Einreichetermines
ACHTUNG: Es wird darauf hingewiesen, dass im Portal im Bereich „DEFINIZIONE DELL’IMPORTO DELL’INTERVENTO“ im Feld „Copertura finanziaria“ – „Finanziamento Statale“ verpflichtend der Betrag der beantragten PNRR-Mittel angegeben werden muss.
Für die Registrierung und darauffolgende Übermittlung der Anträge über das Portal der CDP sind folgende Unterlagen zu beachten:
Weitere nützliche Informationen:
**MITTEILUNG VOM 12.07.2023 - Vorlage Baustellenschild
Wie im Leitfaden festgelegt, ist das Baustellenschild integraler Bestandteil der Arbeiten, ein Foto davon muss den Unterlagen für die Abrechnung beigefügt werden.
Bitte beachten Sie die Anweisungen:
- Der Titel und die Beschreibung des Projekts müssen in italienischer Sprache verfasst sein.
- Alle weiteren Angaben müssen sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch angeführt werden.
- Die Materialien des Baustellenschildes sind im Leitfaden (S. 33) angegeben.
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**MITTEILUNG VOM 07.06.2023 - Leitfaden für die Projektdurchführung und Abrechnung über entstandene Kosten
In Bezug auf die Angaben des Leitfadens, finden Sie nachfolgend alle Dokumente, die ausgefüllt, in PDF-Dateien umgewandelt und digital unterzeichnet werden müssen: Anlagen 1 bis 19.
Bei Anhang 9 handelt es sich um ein Orientierungsmodell für die Gesellschaft (Bank bzw. Versicherung), welche die Bürgschaft ausstellen wird, die mit dem Inhalt und den Verweisen auf das PNRR übereinstimmen muss.
Das Logo des Ministero della Cultura wird in Kürze zur Verfügung gestellt.
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**MITTEILUNG VOM 19.05.2023 (aktualisiert am 23.05.2023) - DNSH Prinzip - Do No Significant Harm
Die Begünstigten müssen sich an die Bestimmungen der öffentlichen Bekanntmachung und der Verpflichtungserklärung in allen ihren Teilen halten. Zur Erklärung lesen Sie bitte folgendes Dokument:
Die Begünstigten werden daran erinnert, dass:
- alle DNSH-Infoblätter (auch jene der "Guida_Operativa_aggiornata") und ihre Checklisten überprüft werden müssen und dass die für das Projekt relevanten Checklists abzugeben sind;
- die Erklärung über die Assoziation zwischen Projekt und DNSH-Infoblätter (Anlage_A_Dnsh_Assoziation) abzugeben ist;
- die Checklisten ex-ante und ex-post ausgefüllt werden müssen.
Begünstigte, die ihre Tätigkeit bereits seit dem 01.02.2020 aufgenommen haben, müssen innerhalb 31.05.2023 folgende Dokumente abgeben:
- die Erklärung über die Assoziation Projekt/DNSH-Infoblätter (Anlage_A_Dnsh_Assoziation),
- die DNSH ex-ante-Checklisten.
Die Erklärung über die Assoziation Projekt/DNSH-Infoblätter (Anlage_A_Dnsh_Assoziation) und die Checklisten sind in PDF-Format umzuwandeln, vom Begünstigten und/oder vom beauftragten Techniker digital zu unterzeichnen und ausschließlich per PEC an die Adresse kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it zu übermitteln.
Anlagen:
12_Infoblatt_Stromerzeugung_Solarpaneele
20_Infoblatt_Anbau_Kulturpflanzen
27_Infoblatt_Umweltsanierung_Feuchtgebiete
31_Infoblatt_Bewässerungsanlagen
aktualisierter Leitfaden mit allen Infoblättern
12_checklist_Stromerzeugung_Solarpaneele
20_checklist_Anbau_Kulturpflanzen
27_checklist_Umweltsanierung_Feuchtgebiete
31_checklist_Bewässerungsanlagen
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**MITTEILUNG VOM 18.05.2023
Anhang der Mitteilung vom 11.05.2023, der per PEC an die Begünstigten geschickt wurde: Vorlage Kostenplan
In erster Linie müssen die folgenden, vom Begünstigten der Maßnahme unterzeichneten Dokumente bis zum 18.12.2022 an folgende zertifizierte Email-Adresse übermittelt werden: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it
2) Den aktualisierten Kostenplan der Arbeiten (QTE detaillierte Aufstellung der einzelnen Arbeiten/Gewerke mit allen Positionen) mit zeitlich gebundenen Baulosen (Siehe Art. 1 Verpflichtungserklärung) - BEISPIELVORLAGE
3) Den aktualisierten, ausführlichen Zeitplan der Arbeiten ("cronoprogramma") (Siehe Art. 2 Absatz C der Verpflichtungserklärung) - BEISPIELVORLAGE
Werden die Unterlagen nicht bis zum 18.12.2022 eingereicht, gilt das als fehlendes Einverständnis des Antragstellers laut Art. 4, Absatz 10, Buchstabe i, und die Finanzierung wird nicht bewilligt.
Hinweis: Am 19. April 2023 wurden an den nachstehenden Anlagen 3 und 8 einige Änderungen bzw. Korrekturen vorgenommen. Die Details dazu finden Sie hier. Die Begünstigten, die die Unterlagen bereits ausgefüllt und an die oben genannte PEC-Adresse geschickt haben, müssen diese erneut einreichen.
Hinweis: Am 06. April 2023 wurden an manchen Unterlagen einige unwesentliche Änderungen bzw. Korrekturen vorgenommen. Die Details dazu finden Sie hier. Die Begünstigten, die die Unterlagen bereits ausgefüllt und an die oben genannte PEC-Adresse geschickt haben, müssen diese nicht erneut einreichen.
In zweiter Linie müssen die folgenden, vom Begünstigten der Maßnahme unterzeichneten Dokumente einen Monat vor Arbeitsbeginnmeldung an folgende zertifizierte Email-Adresse übermittelt werden: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it
1) Anlage 1 - Ersatzerklärung de minimis
2) Anlage 2 - Ersatzerklärung Mwst. Regelung
3) Anlage 3 - Ersatzerklärung zur Einhaltung des Kumulierungsverbots
4) Anlage 4 - Verwendungszweckverpflichtung
5) Anlage 5 - Genehmigung der Ausführung der Intervention
6) Anlage 6 - Eigenerklärung DNSH-Prinzip
7) Anlage 7 - Eigenerklärung Unternehmen nicht in Schwierigkeiten
8) Anlage 8 - Eigenerklärung Urbanistische Konformität
9) Anlage 9 - Sondervollmacht für Projektleiter-in - falls vorhanden
10) Notarielle Vollmachtsurkunde mit Vertretung zugunsten des begünstigten Subjekts, ausgestellt von den anderen Berechtigten für die Übernahme der sich aus der vorgenannten Urkunde ergebenden Verpflichtungen und Auflagen (siehe Art. 4, Absatz 10 Buchstabe J der öffentlichen Bekanntmachung)
Die Dokumente sind an folgende zertifizierte Email-Adresse zu übermitteln: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it
Hinweis: Am 06. April 2023 wurden an manchen Unterlagen einige unwesentliche Änderungen bzw. Korrekturen vorgenommen. Die Details dazu finden Sie hier. Die Begünstigten, die die Unterlagen bereits ausgefüllt und an die oben genannte PEC-Adresse geschickt haben, müssen diese nicht erneut einreichen.
Alle Selbsterklärungen müssen gemäß dem Dekret Nr. 445/2000 erstellt, digital unterzeichnet und von einer Kopie des Dokuments des Begünstigten begleitet sein.
Alle neuen Aktualisierungen des PNRR und der Dokumente werden auf dieser Web-Seite veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen von Art. 4 der Bekanntmachung.
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FAQ
Der in der Verpflichtungserklärung anzugebende „ID“ des Projektes ist die in der PEC-E-Mail mitgeteilte CUP-Nummer
Bezüglich der Aktualisierung des Kostenplanes der Arbeiten (QTE) wir auf Artikel 6 (Ausgabenänderungen) und Artikel 15 der öffentlichen Bekanntmachung (Projektänderungen) verwiesen
Das in Art. 1 anzugebende Datum ist das Datum, an dem das Projekt auf der Plattform Cassa Depositi e Prestiti veröffentlicht wurde
Zuständiges Ministerium:
Ressort Raumentwicklung, Landschaft und Landesdenkmalamt
Zuständig auf Landesebene:
Dipartimento Sviluppo del territorio, Paesaggio e Soprintendenza provinciale ai beni culturali