Schutz und Aufwertung der Architektur der ländlichen Landschaft
Restaurierung und Aufwertung des architektonischen und landschaftlichen Erbes des ländlichen Raumes
Die öffentliche Bekanntmachung zielt darauf ab, Projekte zur Restaurierung und Aufwertung des architektonischen und landschaftlichen Erbes zu unterstützen.
Beschluss der Landesregierung 287/2022 - AB Nr. 17 vom 28.04.2022
Beschluss der Landesregierung 941/2023 - Abänderung des Beschlusses 287/2022
Für die Einreichung der Anträge sind die dieser Bekanntmachung beigefügten Formulare zu verwenden:
Anhang B - Ersatzerklärung
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NEUER EINREICHTERMIN: Die oben genannten Unterlagen sind bis spätestens 30. September 2022 über das Portal der Cassa Depositi e Prestiti (CDP) https://portale-paesaggirurali.cdp.it/ bei gleichzeitiger Übermittlung des vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter digital unterzeichneten Antragsformulars (Anhang A) durch die PEC an die Adresse landesdenkmalamt.soprintendenza@pec.prov.bz.it zu senden, wobei in der Betreffzeile "Aktion 2.2 PNRR - Ländliche Architektur - Öffentliche Bekanntmachung Autonome Provinz Bozen" anzugeben ist.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich die Antragsteller zum Zwecke der Übermittlung der Unterlagen bis spätestens 23:59 Uhr des 26. September 2022 auf dem obgenannten Portal akkreditieren und authentifizieren müssen.
Dekret Nr. 8901/2022 - Änderung des Einreichtermines
Beschluss der Landesregierung 502/2022 - Wiedereröffnung des Einreichetermines
ACHTUNG: Es wird darauf hingewiesen, dass im Portal im Bereich „DEFINIZIONE DELL’IMPORTO DELL’INTERVENTO“ im Feld „Copertura finanziaria“ – „Finanziamento Statale“ verpflichtend der Betrag der beantragten PNRR-Mittel angegeben werden muss.
Für die Registrierung und darauffolgende Übermittlung der Anträge über das Portal der CDP sind folgende Unterlagen zu beachten:
Dekret 23309/2022 des Ressortdirektors
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FAQ
- Der in der Verpflichtungserklärung anzugebende „ID“ des Projektes ist die in der PEC-E-Mail mitgeteilte CUP-Nummer
- Bezüglich der Aktualisierung des Kostenplanes der Arbeiten (QTE) wird auf Artikel 6 (Ausgabenänderungen) und Artikel 15 der öffentlichen Bekanntmachung (Projektänderungen) verwiesen
- Das in Art. 1 anzugebende Datum ist das Datum, an dem das Projekt auf der Plattform Cassa Depositi e Prestiti veröffentlicht wurde
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Alle Details des Aufrufs sind auf der entsprechenden Seite einsehbar.
Mitteilungen
Das Dokument Anhang 13 wurde korrigiert, um es an die italienische Version anzupassen. Bitte laden Sie die aktualisierte Version herunter und füllen Sie sie aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anhang 20 ausgefüllt werden muss:
- vom Begünstigten
- von den ausführenden Firmen,
- von den beauftragten Technikern,
nur im Falle von:
- juristischen Personen, also Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien),
- Genossenschaften,
- privaten juristischen Personen wie Stiftungen oder anerkannten Vereinen,
- Pfarreien.
Um die Erstellung der Nutzungsprogramme für die geförderten Güter sowie die Ausarbeitung der entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und dem Landesdenkmalamt zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, wurde ein neuer Anhang mit der Bezeichnung Anhang 21 - Nutzungserklärung erstellt, der seinerseits mit der Ausfüllung des Tätigkeitsprogramms_Anl 1 ergänzt werden muss.
Das Kulturministerium hat Unterstützungsmaterialien für das Ausfüllen der Checklisten DNSH Nr. 2 und 12 bereitgestellt. Gleichzeitig wurde auch eine Überarbeitung der Checklisten erstellt.
Checkliste DNSH Nr. 2
Checkliste DNSH Nr. 12
Die zuvor veröffentlichten Versionen sind als überholt zu betrachten.
Für die korrekte Abrechnung wurde eine weitere Anlage, genannt 16bis, erstellt. Sie muss von allen Begünstigten heruntergeladen und korrekt ausgefüllt werden.
Anforderungen in Bezug auf die Risikokarte für das Kulturerbe (CDR), das Gefährdungsdatenblatt, gemäß den im Leitfaden für die Ausfüllung enthaltenen Anweisungen, wie in der Verpflichtungserklärung vorgesehen, sind zu erfüllen.
Das Gefährdungsdatenblatt muss auf der digitalen Risikokartenplattform unter folgender Adresse ausgefüllt werden: http://www.cartadelrischio.beniculturali.it/login. Siehe den Leitfaden für die Dateneingabe.
Der Antrag auf Akkreditierung ist an die „Direzione Generale Sicurezza del Patrimonio Culturale“ unter der folgenden E-Mail-Adresse zu richten: dg-spc@cultura.gov.it.
Am folgenden Dokument, das dem Leitfaden für die Abrechnung beigelegt ist, wurden einige Änderungen vorgenommen:
An den folgenden Dokumenten, die dem Leitfaden für die Abrechnung beigelegt sind, wurden einige nicht wesentliche Änderungen vorgenommen:
An folgenden Anlagen, die dem Leitfaden für die Abrechnung beigelegt sind, wurden einige nicht wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Anlage Nr. 4 “Regelmäßiger Bericht” - Fußnote 1 ist geändert worden
- Anlage Nr. 17 “Antrag auf Projektänderung“ - die Bezeichnung von Punkt C ist in "Projekt/ Maßnahmen“ geändert worden
Die aktualisierte Fassung wird an alle Begünstigten versandt.
Wie im Leitfaden festgelegt, ist das Baustellenschild integraler Bestandteil der Arbeiten, ein Foto davon muss den Unterlagen für die Abrechnung beigefügt werden.
Bitte beachten Sie die Anweisungen:
- Der Titel und die Beschreibung des Projekts müssen in italienischer Sprache verfasst sein.
- Alle weiteren Angaben müssen sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch angeführt werden.
- Die Materialien des Baustellenschildes sind im Leitfaden (S. 33) angegeben.
In Bezug auf die Angaben des Leitfadens, finden Sie nachfolgend alle Dokumente, die ausgefüllt, in PDF-Dateien umgewandelt und digital unterzeichnet werden müssen: Anlagen 1 bis 19.
Bei Anhang 9 handelt es sich um ein Orientierungsmodell für die Gesellschaft (Bank bzw. Versicherung), welche die Bürgschaft ausstellen wird, die mit dem Inhalt und den Verweisen auf das PNRR übereinstimmen muss.
Das Logo des Ministero della Cultura wird in Kürze zur Verfügung gestellt.
Die Begünstigten müssen sich an die Bestimmungen der öffentlichen Bekanntmachung und der Verpflichtungserklärung in allen ihren Teilen halten. Zur Erklärung lesen Sie bitte folgendes Dokument:
Die Begünstigten werden daran erinnert, dass:
- alle DNSH-Infoblätter (auch jene der "Guida_Operativa_aggiornata") und ihre Checklisten überprüft werden müssen und dass die für das Projekt relevanten Checklists abzugeben sind;
- die Erklärung über die Assoziation zwischen Projekt und DNSH-Infoblätter (Anlage_A_Dnsh_Assoziation) abzugeben ist;
- die Checklisten ex-ante und ex-post ausgefüllt werden müssen.
Begünstigte, die ihre Tätigkeit bereits seit dem 01.02.2020 aufgenommen haben, müssen innerhalb 31.05.2023 folgende Dokumente abgeben:
- die Erklärung über die Assoziation Projekt/DNSH-Infoblätter (Anlage_A_Dnsh_Assoziation),
- die DNSH ex-ante-Checklisten.
Die Erklärung über die Assoziation Projekt/DNSH-Infoblätter (Anlage_A_Dnsh_Assoziation) und die Checklisten sind in PDF-Format umzuwandeln, vom Begünstigten und/oder vom beauftragten Techniker digital zu unterzeichnen und ausschließlich per PEC an die Adresse kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it zu übermitteln.
Anlagen:
- Anlage_A_Dnsh_Assoziation
- 2_Infoblatt_Sanierung_Gebäude
- 12_Infoblatt_Stromerzeugung_Solarpaneele
- 19_Infoblatt_Aufforstung
- 20_Infoblatt_Anbau_Kulturpflanzen
- 27_Infoblatt_Umweltsanierung_Feuchtgebiete
- 31_Infoblatt_Bewässerungsanlagen
- aktualisierter Leitfaden mit allen Infoblättern
- 2_checklist_Sanierung_Gebäude
- 12_checklist_Stromerzeugung_Solarpaneele
- 19_checklist_Aufforstung
- 20_checklist_Anbau_Kulturpflanzen
- 27_checklist_Umweltsanierung_Feuchtgebiete
- 31_checklist_Bewässerungsanlagen
- Alle Checklisten
- Einhaltung_dnsh_Prinzip
Anhang der Mitteilung vom 11.05.2023, der per PEC an die Begünstigten geschickt wurde: Vorlage Kostenplan
In erster Linie müssen die folgenden, vom Begünstigten der Maßnahme unterzeichneten Dokumente bis zum 18.12.2022 an folgende zertifizierte Email-Adresse übermittelt werden: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it
- Verpflichtungserklärung
- Den aktualisierten Kostenplan der Arbeiten (QTE detaillierte Aufstellung der einzelnen Arbeiten/Gewerke mit allen Positionen) mit zeitlich gebundenen Baulosen (Siehe Art. 1 Verpflichtungserklärung) - BEISPIELVORLAGE
- Den aktualisierten, ausführlichen Zeitplan der Arbeiten ("cronoprogramma") (Siehe Art. 2 Absatz C der Verpflichtungserklärung) - BEISPIELVORLAGE
Werden die Unterlagen nicht bis zum 18.12.2022 eingereicht, gilt das als fehlendes Einverständnis des Antragstellers laut Art. 4, Absatz 10, Buchstabe i, und die Finanzierung wird nicht bewilligt.
Hinweis: Am 19. April 2023 wurden an den nachstehenden Anlagen 3 und 8 einige Änderungen bzw. Korrekturen vorgenommen. Die Details dazu finden Sie hier. Die Begünstigten, die die Unterlagen bereits ausgefüllt und an die oben genannte PEC-Adresse geschickt haben, müssen diese erneut einreichen.
Hinweis: Am 06. April 2023 wurden an manchen Unterlagen einige unwesentliche Änderungen bzw. Korrekturen vorgenommen. Die Details dazu finden Sie hier. Die Begünstigten, die die Unterlagen bereits ausgefüllt und an die oben genannte PEC-Adresse geschickt haben, müssen diese nicht erneut einreichen.
In zweiter Linie müssen die folgenden, vom Begünstigten der Maßnahme unterzeichneten Dokumente einen Monat vor Arbeitsbeginnmeldung an folgende zertifizierte Email-Adresse übermittelt werden: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it
- 1) Anlage 1 - Ersatzerklärung de minimis
- 2) Anlage 2 - Ersatzerklärung Mwst. Regelung
- 3) Anlage 3 - Ersatzerklärung zur Einhaltung des Kumulierungsverbots
- 4) Anlage 4 - Verwendungszweckverpflichtung
- 5) Anlage 5 - Genehmigung der Ausführung der Intervention
- 6) Anlage 6 - Eigenerklärung DNSH-Prinzip
- 7) Anlage 7 - Eigenerklärung Unternehmen nicht in Schwierigkeiten
- 8) Anlage 8 - Eigenerklärung Urbanistische Konformität
- 9) Anlage 9 - Sondervollmacht für Projektleiter-in - falls vorhanden
10) Notarielle Vollmachturkunde mit Vertretung zugunsten des begünstigten Subjekts, ausgestellt von den anderen Berechtigten für die Übernahme der sich aus der vorgenannten Urkunde ergebenden Verpflichtungen und Auflagen (siehe Art. 4, Absatz 10 Buchstabe J der öffentlichen Bekanntmachung)
Die Dokumente sind an folgende zertifizierte Email-Adresse zu übermitteln: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it
Hinweis: Am 06. April 2023 wurden an manchen Unterlagen einige unwesentliche Änderungen bzw. Korrekturen vorgenommen. Die Details dazu finden Sie hier. Die Begünstigten, die die Unterlagen bereits ausgefüllt und an die oben genannte PEC-Adresse geschickt haben, müssen diese nicht erneut einreichen.
Alle Selbsterklärungen müssen gemäß dem Dekret Nr. 445/2000 erstellt, digital unterzeichnet und von einer Kopie des Dokuments des Begünstigten begleitet sein.
Alle neuen Aktualisierungen des PNRR und der Dokumente werden auf dieser Web-Seite veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen von Art. 4 der Bekanntmachung.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Letzte Aktualisierung: 24/03/2025