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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027 (EFRE)

Zweiter öffentlicher Aufruf für die Aktion „Radwege“ der Priorität 3 - "MOBILITY"

Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 29.01.2025

Beschreibung:

Das Programm Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol beinhaltet die Priorität 3 “MOBILITY”, welche als Spezifisches Ziel 2.8 die Förderung einer nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität für den Übergang zu einer CO₂-neutralen Wirtschaft vorsieht. In diesen Rahmen fällt der gegenständliche Aufruf für die Aktion 2.8.2 „Infrastrukturen für den Übergang zur emissionsfreien Mobilität“.

Der Aufruf wurde mit Dekret der Abteilung Europa Nr. 19822/2024 vom 11.11.2024 genehmigt und im Amtsblatt der Region Nummer 46 vom 14. November 2024 veröffentlicht.

Die für die Projektanträge im Rahmen dieses Aufrufs bereitgestellten finanziellen Mittel belaufen sich auf 10.000.000,00 Euro. Zusätzlich kann ein Betrag von höchstens 10 % dieser Mittel von der Verwaltungsbehörde nach positiver Überprüfung durch den Maßnahmenverantwortlichen für unvorhergesehene Projektausgaben bereitgestellt werden. Der Finanzierungssatz beträgt 100 % der förderfähigen Kosten. Begünstigte können Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sein.

Radfahrstreifen, die ausschließlich aus Bodenmarkierungen bestehen, sind nicht förderfähig. Förderfähig sind hingegen solche Radfahrstreifen, welche in ihrer Ausführung der Qualität eines Radwegs entsprechen (z.B. eingefärbte Belagsmischung laut Radwege- und Radroutenordnung und/oder bauliche Abgrenzung durch versenkte Randsteine).

Fahrradstraßen sind nicht förderfähig.

Die Projekte laut dieser Bekanntmachung müssen im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen umgesetzt werden.

Etwaige Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken für die Verwirklichung des Vorhabens sind bis zu 10 % der anerkannten Projektkosten förderfähig. Bei Brachflächen und ehemals industriell genutzten Flächen mit Gebäuden erhöht sich die Zuschussfähigkeit auf 15 % der anerkannten Projektkosten.

Eventuelle Ausgaben für Unvorhergesehenes sind förderfähig, sofern sie 10 % der förderfähigen Gesamtkosten für das betreffende Projekt nicht überschreiten. Diese Ausgaben müssen sich auf tatsächlich in der Planungsphase unvorhersehbare Ausgaben beziehen, wie geologische Risiken, Mengenrisiken, Mehraufwand wegen Witterung, technisch notwendige Detaillösungen im Zuge der Ausführung.

UNTERLAGEN

Zusätzlich zu den Unterlagen für das Finanzierungsgesuch müssen die in der Tabelle A aufgelisteten Dokumente eingereicht werden, welche von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker digital unterzeichnet sein müssen.

a) Bericht mit illustrativem und technischem Teil, aus welchem hervorgehen:

  • funktionelle-, technische-, verwaltungs-, und wirtschaftlich-finanzielle Eigenschaften des Vorhabens;
  • Untersuchung eventuell möglicher Alternativen und Begründungen zur festgestellten Lösung;
  • Beachtung des DNSH-Grundsatzes, oder als Alternative zur Erklärung im technischen Bericht, der Bericht zur Prüfung der Mindestumweltkriterien (CAM);
  • Sicherung der Klimaverträglichkeit (Anpassung der Infrastruktur an den Klimawandel);

b) Grafische Unterlagen:

  • Chorographie, in der die noch nicht bestehenden Radwege, für welche der Beitragsantrag gestellt wird, in roter Farbe gekennzeichnet sind, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestehenden Radwege in grüner Farbe und die eventuell künftig geplanten Radwege in blauer Farbe;
  • Längsprofil mit Angabe der Längsneigungen;
  • Regelquerschnitte;
  • eventuelle Details;

c) Kostenübersicht des Gesamtprojekts;

d) Zeitplan;

e) Dokumentation zum Nachweis der möglichen Eintragung des Projektes in die urbanistischen Planungsinstrumente, inklusive eventueller Gutachten der zuständigen Ämter.

Weiters muss die Verpflichtungserklärung unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers eingereicht werden, welche bestätigt, dass der Rechtsanspruch auf die vollständige Verfügbarkeit sämtlicher notwendiger Grundstücke rechtzeitig erlangt werden kann.

Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben den reinen Baukosten für den Bau und die qualitative und/oder quantitative Verbesserung von Radwegen im städtischen, vorstädtischen und außerstädtischen Gebiet auch die im Rahmen des Projekts anfallenden Spesen für Planung, Bauleitung, Projektmanagement, Sicherheitskoordination und Abnahme.

Projekte, deren zuschussfähige Gesamtkosten weniger als 400.000 Euro oder mehr als 4.000.000 Euro betragen, sind nicht förderfähig.

Begünstigte:

Gemeinden und Bezirksgemeinschaften

Zugangsvoraussetzungen:

Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der Europäischen Kommission genehmigten Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen.

Es werden nur Maßnahmen finanziert, die dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Umweltschäden ("do no significant harm", DNSH) gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/1060 und der aktualisierten Fassung des operativen Leitfadens laut Rundschreiben der Ragioneria Generale dello Stato Nr. 22 vom 14. Mai 2024 entsprechen.

Weiters muss für das jeweilige Projekt eine Klima-Prüfung im Sinne der neuen Leitlinien für die Klimasicherung von Infrastrukturprojekten in Italien für den Zeitraum 2021-2027 durchgeführt werden, mit Bewertung der Anfälligkeit der Infrastruktur für extreme Wetterereignisse, auch in Zusammenhang mit den Gefahrenzonenplänen der Gemeinden.

Begünstigte für die Förderungen können Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sein. Antragsteller dürfen jeweils höchstens zwei Projekte einreichen.

Die Projekte müssen innerhalb 30.09.2027 umgesetzt werden.

Weitere nützliche Informationen:

Projektanträge können ab dem 15.11.2024 bis zum 29.01.2025 um 12:00 Uhr über das Projektverwaltungssystem coheMON eingereicht werden.

Wichtig: Die Antragsteller (gesetzliche Vertreter und Personen, die mit der Projektverwaltung betraut sind) benötigen einen SPID-Zugang. Es wird empfohlen, diesen Zugang rechtzeitig einzurichten!

Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie bei der Maßnahmenverantwortlichen, Abteilung Mobilität - Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität.

Am Mittwoch, den 15. Januar 2025 fand ein Informationstreffen zum Aufruf über ein Webinar statt. Die Dokumente dazu finden Sie hier:

Folien
FAQ

Ergebnisse:

Von 13 eingereichten Projekten, konnten 8 Projekte gefördert werden. Die Ergebnisse der Bewertung entnehmen Sie dem folgenden Genehmigungsdekret:

Dekret Nr. 8305/2025

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