2° Aufruf - Priorität 3 - Soziale Inklusion spezifisches Ziel k)
Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 20.12.2023
Beschreibung:
Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen von Projekten der Priorität III – „Soziale Inklusion“ spezifisches Ziel k).
Laden Sie hier den Aufruf herunter: Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 16078 vom 18.09.2023 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 38 vom 21.09.2023 – Beiblatt Nr. 2.
Der Antragsteller muss den Finanzierungsantrag bis zum 21. Dezember 2023, 12:00 Uhr, über das Online-Portal „coheMON“ (https://fse-esf.civis.bz.it/) an die Verwaltungsbehörde übermitteln.
Unterlagen
- Fördervereinbarung
- Online-Projektformular
Anlagen
Obligatorisch (wenn zutreffend):
- Verpflichtungserklärung zur Gründung einer Partnerschaft
- Gründungsakt der Partnerschaft
- Beitrittserklärung zur Partnerschaft
- Erklärung der Nicht-Unabhängigkeit zwischen Antragsteller und Partner
- Curricula der delegierten Unternehmen
- Verpflichtungserklärung des delegierten Unternehmens
- Leserliche Kopie des gültigen Personalausweises – rechtlicher Vertreter des Antragsstellers
- Vereinbarungsprotokoll des Netzwerkes
- im Falle dass die öffentliche Verwaltung Antragsteller ist oder die Rolle des durchführenden Partnern innehat: eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Erklärung mit der Angabe der gesetzlichen Grundlagen und/oder institutionellen Webseiten sowie mit sonstigen Unterlagen, die als Nachweis der Kompetenzen und der mindestens zweijährigen Erfahrung in der Erbringung von Leistungen, die den von diesem Aufruf vorgesehenen Dienstleistungen ähnlich sind, unter Bezugnahme auf Kategorien von Empfängern mit ähnlichen Merkmalen wie die der vorgeschlagenen Maßnahme, dient;
- im Falle einer Einrichtung des Dritten Sektors, welche die Rolle des Antragstellers oder die Rolle des Partners innehat: einen vom gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Lebenslauf ihrer Organisation mit einer Auflistung der erbrachten Leistungen, welche eine mindestens zweijährige dokumentierte Erfahrung aufzeigt, unter Angabe ihres Gegenstands, der beteiligten Empfänger und des Zeitraums, in dem sie erbracht wurden, sowie mit allen sonstigen Unterlagen, die zum Nachweis der erbrachten Tätigkeit nützlich sind;
- im Falle einer Forschungseinrichtung: Statut und/oder Gründungsakt und eine Auflistung der Erfahrungen mit Monitoring- und Bewertungstätigkeiten, die möglichst denen des Aufrufs ähneln.
- Im Falle einer akkreditierten/sich akkreditierenden Weiterbildungseinrichtung, welche die Rolle des Partners innehat: Eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Erklärung mit einer Liste der Erfahrungen mit ähnlichen Bildungstätigkeiten, wie jene die von diesem Aufruf vorgesehen sind, und zwar unter Bezugnahme auf Kategorien von Empfängern und Empfängerinnen mit ähnlichen Merkmalen wie die, welche von der vorgeschlagenen Maßnahme erfasst werden.
Fakultative:
- Lebensläufe des eingesetzten Personals;
- Bezugsquellen für den Bedarf, die vom Begünstigten eigenständig ausgearbeitet wurden;
Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:
Die Unterstützung gilt für Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind den chancengleichen, zeitnahen Zugang zu hochwertigen, nachhaltigen und leistbaren Dienstleistungen zu ermöglichen, inklusiv der Dienste, die den Zugang zu Wohnraum also auch personenzentrierte Unterstützungsmaßnahmen, auch im Gesundheitsbereich, umfassen.
Eigenschaften der Projektanträge:
Die Unterstützung gilt für Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind den chancengleichen, zeitnahen Zugang zu hochwertigen, nachhaltigen und leistbaren Dienstleistungen zu ermöglichen, inklusiv der Dienste, die den Zugang zu Wohnraum also auch personenzentrierte Unterstützungsmaßnahmen, auch im Gesundheitsbereich, umfassen.
Eigenschaften der Projektanträge
Die Vorhaben müssen sich direkt auf die Bedürfnisse des Umfelds, sowie auf den damit einhergehenden Bedürfnissen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen beziehen.
Die Maßnahmen müssen einen zweijährigen Zeitraum vorsehen.
Zugelassene Arten von Projekttätigkeiten:
- Beratung und Unterstützung in Gruppen und/ oder für Einzelpersonen;
- Ausbildung im Unterrichtsraum und/oder Werkstatt;
- Einzelunterricht;
- Gruppenorientierung;
- Einzelorientierung;
- Persönliche und Ausbildungsunterstützung (bis zu 20% der Projektdauer);
- Begleitung zum Arbeitsplatz;
- Begleitung am Arbeitsplatz;
- Monitoring und Bewertung (bis zu 20% der Projektdauer);
- Seminare und Workshops.
Empfänger:
Innerhalb der Autonomen Provinz Bozen wohnhafte oder ansässige Personen, welche einer schutzbedürftigen oder benachteiligten Gruppe angehören.
Begünstigte:
Öffentliche Verwaltungen der Autonomen Provinz Bozen, Organisationen des Dritten Sektors, einzeln oder in Form von einer Partnerschaft.
Bewertungsablauf:
- Überprüfung der Zulässigkeit;
- die technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.
Weitere nützliche Informationen:
10.000.000,00.- Euro zur Verfügung gestellt.
Die maximal förderfähigen Kosten pro Stunde/Tätigkeit für Maßnahmen im Rahmen dieses Aufrufs betragen 180,00 Euro.
Die Abrechnung der zur Finanzierung zugelassenen Projekte erfolgt unter Anwendung der Bestimmungen laut Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060, der ein besonderes Abrechnungssystem mit einem Pauschalprozentsatz vorsieht. Die direkten Personalkosten können für die Berechnung aller anderen zulässigen Kostenkategorien herangezogen werden, die mit einem pauschalen Prozentsatz von 40% berechnet werden.
Ende der Bewertungsphase: innerhalb 90 Tagen nach Ablauf der Frist zur Projekteinreichung
Der Beginn der Tätigkeiten muss innerhalb von 60 Tagen ab Unterzeichnung der Fördervereinbarung erfolgen.
Abschluss der Tätigkeiten: innerhalb von 720 Kalendertagen ab ihrem Beginn
FAQ:
Frage: Wie wird gemäß Artikel 51, Absatz 7 des Aufrufs "Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und Zugangs zu Dienstleistungen im Wohnungswesen und der sozialen Innovation – Jahre 2023/2025" die Obergrenze von 30 % der Gesamtzahl der Stunden an Beratung und Unterstützung, die indirekt an die Teilnehmer/Teilnehmerinnen gerichtet sind, aufgrund der Gesamtzahl der genehmigten und entsprechend abgerechneten und zugelassenen Stunden der Beratung und Unterstützung berechnet?
Antwort: Es ist notwendig, die Stunden des Pakets für die Beratungs- und Unterstützung, die direkt an die Teilnehmer/Teilnehmerinnen gerichtet sind, zu der Anzahl der Stunden, die indirekt an die Teilnehmer/Teilnehmerinnen gerichtet sind, zu addieren (Paket direkte Stunden + x indirekte Stunden).
Um diese Berechnung durchzuführen, ist die Kontrollformel, die den Kostenpunkten B2.9, B2.9.1 und B2.9.2 zugrunde liegt (maximale Stunden, die den Kostenpunkten zugeordnet werden können), das folgende Verhältnis:
direkte Paketstunden : 70 = x : 30
x = indirekte Stunden
Die maximale Anzahl der Stunden, die im Kostenvoranschlag in Bezug auf die Kosten der Beratung und Unterstützung anzuführen sind, ergibt sich aus der Summe: direkte Paketstunden + indirekte Stunden
Beispiel:
700 Stunden an Beratung und Unterstützung, die sich direkt an die Teilnehmer/Teilnehmerinnen richten und im Abschnitt Tätigkeiten unter "Arten von Tätigkeiten" des Formulars eingetragen werden
Berechnung von x Stunden für Beratung und Unterstützung, die sich indirekt an die Teilnehmer richten:
(700 Stunden Paket x 30) : 70= 300 Stunden
Im Kostenvoranschlag des Formulars zu veranschlagende Stunden:
- Mindestanzahl an Stunden, die unter B2.9 "Beratung und Unterstützung" zu veranschlagen sind: 700 Stunden pro Paket
- Höchstanzahl an Stunden, die im Kostenvoranschlag unter den einzelnen Kostenpunkten, die sich auf Beratung und Unterstützung beziehen, d.h. B2.9 (Beratung und Unterstützung) , B2.9.1 (Beratung und Unterstützung Ko-Referent 1), B2.9.2 (Beratung und Unterstützung Ko-Referent 2), veranschlagt werden können: 1000 Stunden.
Angaben zu den eingereichten Projekten
Im Rahmen des Öffentlichen Aufrufs wurden insgesamt 23 Projekte für einen öffentlichen Gesamtbetrag von 12.425.572,18 EUR eingereicht.
Ergebnisse:
- Dekret der Amtsdirektorin Nr. 1531 vom 02.02.2024 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.
- Dekret der Amtsdirektorin Nr. 2968 vom 28.02.2024 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.