4. Aufruf - Priorität 1 "Smart" Forschung und Innovation
Art: offen
Fälligkeit für die Antragstellung: 31.03.2026
Beschreibung:
Im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1 „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien“ werden mit vorliegendem Aufruf folgende 3 „Aktionen“ gefördert:
a) Aktion 1 Unterstützung für Projekte in Forschung, Entwicklung und Innovation in den von der RIS 3 i.g.F. identifizierten Bereichen der intelligenten Spezialisierung (dafür zur Verfügung gestellte Mittel: 4.000.000 EUR)
b) Aktion 2 Schaffung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen von hoher Qualität (dafür zur Verfügung gestellte Mittel: 4.000.000 EUR)
c) Aktion 3 Stärkung der Innovationscluster sowie Schaffung und Ausbau von Gemeinschaftsräumen für Innovation (dafür zur Verfügung gestellte Mittel: 2.000.000 EUR)
Mit diesem vierten Aufruf werden somit insgesamt Finanzmittel in Höhe von 10.000.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Begünstigte:
Begünstigte der Aktionen 1 und 2 sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Die dritte Aktion fördert wie üblich Innovationscluster und in diesem letzten mit Programmmitteln finanzierten Aufruf auch zusätzlich NEB (New European Bauhaus) – Initiativen.
Das Neue Europäische Bauhaus (NEB) ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die den europäischen Green Deal (europäischen Klimaschutzplan) um eine kulturelle, ästhetische und soziale Dimension erweitert. Es will die gebaute Umwelt auf eine nachhaltige, inklusive und ästhetisch ansprechende Weise umgestalten, indem es Kunst, Kultur, Wissenschaft und Technologie verbindet, um die Ziele der Klimaneutralität zu erreichen und den Bürgern lebenswerte Räume zu schaffen.
Einschränkungen bzgl. Projektmittelvolumen oder Art des Begünstigten sind für NEB-Initiativen im vorliegenden Aufruf nicht vorgesehen.
Details zu den Voraussetzungen, die die Begünstigten haben müssen und zur Zusammensetzung der Kooperationen können dem Aufrufstext entnommen werden.
Gesamtkosten des Projekts: mindestens 400.000 EUR (mit Ausnahme von NEB-Initiativen)
Höchstdauer der Projekte: 3 Jahre (spätestes Projektende 31.12.2028)
Projektanträge können ab 14.11.2025 bis zum 31.03.2026 12:00 Uhr über das Projektverwaltungssystem coheMON eingegeben werden.
Amtsblatt der Region Nr. 46 vom 13. November 2025, welches das Dekret Nr. 19466/2025 und den vierten Aufruf SMART F&I beinhaltet.
Dem Projektantrag beizufügende zusätzliche Unterlagen:
- Projektbeschreibung mit Angaben zum Arbeitsplan und zu den Humanressourcen (max. 20 Seiten); [Vorlage vorhanden]
- Zusammensetzung des Forschungsteams und Angabe des/r wissenschaftlichen Verantwortlichen und des Projektmanagers/der Projektmanagerin; Angabe des Forschungspersonals, welches bereits durch eine Grundfinanzierung abgedeckt ist; [Vorlage vorhanden]
- Lebensläufe des/r Verantwortlichen des Projektes und des Projektmanagers/der Projektmanagerin;
- Kostenvoranschläge für Nettobeträge über 15.000,00 Euro;
- von allen Partnern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung (bei Partnerschaftsprojekten); [Vorlage vorhanden]
- jedes andere angeforderte Dokument, das für die Beurteilung des Vorhabens nützlich ist;
- Erklärung zur Unternehmensgröße vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet, sowie die darin enthaltene Erklärung über den Abschluss einer gültigen Versicherungspolizze zum Katastrophenschutz. [Vorlage vorhanden]
Zugangsvoraussetzungen:
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der Europäischen Kommission genehmigten Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen, sowie in einen der von der S3 Strategie festgelegten Fachbereiche fallen:
a) Automation and Digital;
b) Food and Life Science;
c) Green Technologies;
d) Alpine Technologien.
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 keinen nennenswerten Schaden anzurichten, werden Forschungs- und Innovationsprojekte betreffend folgender Aktivitäten nicht zugelassen:
- Aktivitäten, die der "braunen" Forschung und Innovation („brown R&I“) angehören;
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung;
- Tätigkeiten, die unter das EU-Emissionshandelssystem (ETS) fallen und zu prognostizierten Treibhausgasemissionen führen, die nicht unter den relevanten Benchmarks liegen;
- Tätigkeiten, die nicht mit den einschlägigen nationalen und EU-Umweltvorschriften übereinstimmen.
Bewertungsablauf:
Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Weitere nützliche Informationen:
Wichtig: Um einen Projektantrag erstellen und übermitteln zu können, wird ein qualifizierter Zugang (z.B. SPID, CIE oder eIDAS) benötigt.
Zuständig auf Landesebene:
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Innovation, Forschung und Universität (Ansprechperson Herr Franz Schöpf, Tel. 0471 413710).
Die Verwaltungsbehörde hat gemeinsam mit dem Maßnahmenverantwortlichen ein Informationstreffen zum Aufruf am Mittwoch, 21. Januar 2026 v über MS-Teams organisiert. Die Präsentation können sie hier herunterladen.