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Organisation und Governance

AdobeStock @Franco Ricci
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Auch in der Autonomen Provinz Bozen basiert die Umsetzung der SNAI auf einer mehrstufigen Governance, an der das Land Südtirol, die territorial zuständigen Bezirksgemeinschaften und die Gemeinden der Binnengebiete beteiligt sind. 

Im Zeitraum 2021–2027 werden in Südtirol mit nationalen SNAI-Mitteln zwei Binnengebiete gefördert:

  • Ultental-Oberes Nonstal-Tisens-Lana;
  • Obervinschgau. 

Die Koordinierung auf Landesebene liegt bei der Abteilung Europa. Dabei wurde das Amt für Europäische Integration als Regionale Verwaltungsbehörde für die Binnengebiete (ARAI) bestimmt.

Die ARAI gewährleistet die Koordinierung der Umsetzung der SNAI auf Landesebene und stellt die Verbindung zwischen der Autonomen Provinz Bozen, den territorialen Strukturen und den beteiligten nationalen Stellen sicher. 

Insbesondere:

  • begleitet sie die Ausarbeitung der territorialen Strategien;
  • erstellt sie einen jährlichen Bericht über die Ergebnisse aller im Zuständigkeitsgebiet aktiven SNAI-Strategien;
  • koordiniert sie die Umsetzung der Programmvereinbarungen (APQ) für die Binnengebiete;
  • überwacht sie den Fortschritt der Tätigkeiten und die Einhaltung der Verpflichtungen aus den Vereinbarungen;
  • gewährleistet sie die Abstimmung mit den nationalen SNAI-Gremien und den beteiligten Verwaltungen;
  • koordiniert sie die Verwaltungs-, Monitoring- und Kontrolltätigkeiten gemäß dem Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS);
  • wickelt sie die Verfahren zur Übertragung der Finanzmittel ab und stellt die entsprechenden Anträge an die zentralen Verwaltungen;
  • validiert sie die Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen der Verfahren zur Mittelübertragung. 
Kontakte

Der Verantwortliche der Umsetzung (RA), bzw. die federführende Körperschaft des jeweiligen Binnengebietes, íst die territorial zuständige Bezirksgemeinschaft; sie übernimmt die operative Koordinierung der im Gebiet umgesetzten Maßnahmen. 

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Überprüfung der Gesamtumsetzung der Maßnahmen;
  • die Koordinierung und Überwachung der Ausführenden Stellen;
  • die Meldung von Verzögerungen oder kritischen Entwicklungen an die ARAI;
  • die Sammlung von Informationen über den Umsetzungsstand;
  • die Übermittlung des jährlichen Fortschrittsberichts an die ARAI;
  • die Gewährleistung der Zusammenarbeit zwischen ARAI und den einzelnen Ausführenden Stellen.

Die ausführende Stelle (SA) ist die begünstigte Körperschaft, die für die konkrete Umsetzung der einzelnen in der Gebietsstrategie vorgesehenen Maßnahmen verantwortlich ist. 

Die Ausführende Stelle (SA):

  • setzt die Maßnahmen im Einklang mit den geltenden EU-, Staats- und Landesvorschriften um;
  • plant, steuert und kontrolliert die Durchführung;
  • gewährleistet die Einhaltung der Fristen und Verwaltungsvorgaben;
  • aktualisiert die Daten zum Fortschritt der Maßnahmen in den vorgesehenen Monitoringsystemen, einschließlich ReGiS;
  • übermittelt dem Verantwortlichen der Umsetzung regelmäßig die erforderlichen Unterlagen;
  • bewahrt die Unterlagen für Kontroll- und Monitoringzwecke auf.

Das Kontroll-Amt (URC), angesiedelt beim Amt für Kontrollen und staatliche Beihilfen der Abteilung Europa, führt die im Verwaltungs- und Kontrollsystem vorgesehenen Kontrolltätigkeiten unabhängig von den für die Umsetzung verantwortlichen Stellen durch. 

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Durchführung der First-Level-Kontrollen (Verwaltungskontrollen und Vor-Ort-Kontrollen);
  • Verwendung von Checklisten und weiteren Kontrollinstrumenten zur Überprüfung der Regelkonformität der Vorhaben;
  • Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der von den ausführenden Stellen erstellten Unterlagen;
  • Prüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben zwecks Aktivierung der Erstattung der Fördermittel;
  • Meldung von Unregelmäßigkeiten und kritischen Aspekten.
Kontakte

Dokumente

Beschluss der Landesregierung Nr. 697/2022 – Beitritt des Landes Südtirol zur SNAI

Beschluss der Landesregierung Nr. 818/2025 – Bestimmung der Regionalen Verwaltungsbehörde für Binnengebiete (ARAI)

Beschluss der Landesregierung Nr. 731/2026 – Genehmigung der Gebietsstrategien und Ermächtigung zur Unterzeichnung der APQ

     Gebietsstrategie Ultental-Oberes Nonstal-Tisens-Lana

     Gebietsstrategie Obervinschgau

Präsentation der SNAI

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Letzte Aktualisierung: 23/09/2026