Ist es möglich, Kosten von abkommandiertem Personal abzurechnen?
Wir sind mit dem folgenden Fall konfrontiert: Ein Forschungsprojekt wurde aus dem EFRE-Fonds finanziert und hat das Subjekt „A“ als Begünstigten. Ein anderes Subjekt „B“ ist kein Begünstigter, beschließt aber, seinen Mitarbeiter für den Begünstigten „A“ arbeiten zu lassen. Dies geschieht durch die sogenannte „Abkommandierung“ (distacco) gemäß Art. 30 des Gesetzesdekrets 276/2003, wodurch der Mitarbeiter in jeder Hinsicht in die Organisationsstruktur des Begünstigten „A“ integriert ist und demnach die in den programmspezifischen Regeln für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben unter Punkt 3.1 „Die Kostenkategorie „Personal“ bezieht sich auf Kosten für Arbeitnehmer öffentlicher und privater Begünstigter, welche in deren Organisationsstruktur eingegliedert sind und mit der Umsetzung der Projektaktivitäten laut Projektantrag beauftragt werden.“ erfüllt.
An dieser Stelle kann der Begünstigte „A“ den oben genannten Mitarbeiter in coheMON mittels standardisierter Einheitskosten (SCO) abrechnen, auch wenn der Mitarbeiter in Wirklichkeit von Subjekt „B“ unter Vertrag genommen und angestellt wird, unter der Voraussetzung, dass er alle gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen für die „Abkommandierung“ (distacco) gemäß Art. 30 D.lgs. 276/2003 erfüllt und daher auch die entsprechenden Unterlagen beifügt.
- Datum: 09.05.2024
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