Europäischer Sozialfonds 2021-2027 (ESF)
Gibt es eine Frist für den Akkreditierungsantrag?
Bis wann muss die Akkreditierung für die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Arbeitssicherheit beantragt werden?
Es gibt keine Frist. Der Akkreditierungsantrag kann bis zum Widerruf der geltenden Bestimmungen zu jeder Zeit eingereicht werden.
Für die bereits akkreditierten Einrichtungen gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr ab dem Datum der Veröffentlichung des Beschlusses der Landesregierung Nr. 754/2025 im Amtsblatt der Region (09.10.2025), um sich dem neuen Akkreditierungssystem anzupassen und den Akkreditierungsantrag einzureichen.
- Datum: 30.11.2025
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