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Europäischer Sozialfonds 2021-2027 (ESF)

Priorität 3 Soziale Inklusion – Spezifisches Ziel h) Kann die Stage-Tätigkeit nur für einen Teil der Teilnehmer/Teilnehmerinnen durchgeführt werden?

Aufgrund der flexiblen „Paket“-Konfiguration des Aufrufs „Maßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen und zur Begleitung zum Arbeitsplatz von schutzbedürftigen Personen – Jahr 2026/2028“ und der Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmer/Teilnehmerinnen für jede Kursfolge kann die Stage-Tätigkeit nur für einzelne Teilnehmer/Teilnehmerinnen des Projekts vorgesehen werden, jedoch für nicht weniger als drei Personen insgesamt. Sofern für eine teilnehmende Person ein Stage vorgesehen wird, muss die Anzahl der für diese Person vorgesehenen Stage-Stunden der im entsprechenden Stundenpaket des genehmigten Finanzierungsantrags festgelegten Stundenzahl entsprechen. Die im Finanzierungsantrag angegebenen Stage-Stunden werden nur einmal berechnet und gelten somit jeweils für eine einzelne teilnehmende Person. Abweichend von den Bestimmungen 2.0 wird die entsprechende Sanktion „S17.10 Realisierungsgrad Stage“ wie folgt ausgelegt: „Die mit dem Finanzierungsantrag genehmigten Stage-Stunden gelten als vollständig realisiert, wenn für mindestens 3 Teilnehmer/Teilnehmerinnen ein Stage durchgeführt und im Rahmen der Kontrolle der ersten Ebene mindestens eine Stunde Stage-Anwesenheit anerkannt wurde.“

  • Datum: 04.08.2026

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