Welches Mindestinhalt muss die beeidigte Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers für die Erfüllung der Anforderung AA1.3 ESF+ (Bereich A) aufweisen?
Angaben zum Wirtschaftsprüfer/Buchhalter: Vor- und Nachname - Berufsqualifikation (gesetzlicher Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchhaltungsexperte usw.) - Eintragungsnummer im Berufsregister - Berufliche Kontaktdaten
Identifizierung des bescheinigten Rechtsträgers: Bezeichnung der Einrichtung/Gesellschaft – Rechtsform - Steuernummer/MwSt.-Nr. - Rechtssitz
Bezugszeitraum: Geschäftsjahr bzw. berücksichtigte Geschäftsjahre
Erklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der Einrichtung im berücksichtigten Zeitraum - Umsatz aus folgenden Tätigkeiten: Ausbildung; Beratung; Begleitung; sozialpädagogische Unterstützung
Angabe des prozentuellen Anteils dieses Umsatzes am Gesamtumsatz
Datenquelle:Angabe, dass die Daten aus genehmigten Jahresabschlüssen, Buchhaltungsunterlagen, Steuererklärungen oder anderen vom Berufsangehörigen geprüften Buchhaltungsunterlagen stammen
Bescheinigung des Berufsangehörigen: Erklärung, dass die angegebenen Daten auf Grundlage der überprüften Unterlagen den buchhalterischen Ergebnissen der Einrichtung entsprechen; Erklärung, dass diese Bescheinigung zum Zweck der Überprüfung der Anforderungen für die FSE+-Akkreditierung ausgestellt wird, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen und beruflichen Erfahrung des Rechtsträgers
Ort und Datum
Eigenhändige oder digitale Unterschrift des Berufsangehörigen
Berufs- bzw. Kanzleistempel
- Datum: 09.09.2026
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