Wie können Ergänzungen eingereicht werden?
Ergänzungen und/oder Klarstellungen sind innerhalb der festgesetzten Frist im Informationssystem Cohemon ESF hochzuladen und über die Mitteilung „Ergänzungen zum Akkreditierungsantrag“ zu übermitteln. Eine Übermittlung mittels PEC ist nicht zulässig.
Als Antwort auf eine Aufforderung zur Ergänzung von Unterlagen können für jeden einzelnen Abschnitt eine oder mehrere Ergänzungsmitteilungen hochgeladen und versendet werden. Die entsprechenden Dokumente sind dabei in komprimierter Form (ZIP-Ordner) beizufügen. Zu diesem Zweck wird empfohlen, das bei der Antragstellung angegebene E-Mail-Postfach regelmäßig zu überprüfen und auf den Link in der Benachrichtigungs-E-Mail zur Anforderung von Ergänzungen zu klicken.
Es wird darauf hingewiesen, dass die maximale Größe pro Datei 20 MB beträgt. Vom Hochladen von Bildern im Format JPEG oder PNG wird abgeraten. Es empfiehlt sich, die Auflösung der Bilder zu reduzieren und die Unterlagen in einem ZIP-Archiv zu komprimieren, um eine vollständige Übermittlung zu gewährleisten.
- Datum: 08.07.2026
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