3. Aufruf - Priorität 1 "Smart" Forschung und Innovation
Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 30.01.2025
Beschreibung:
Im Rahmen des spezifischen Ziels 1.1 „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien“ werden mit vorliegendem Aufruf folgende 3 „Aktionen“ gefördert:
a) Aktion 1 Unterstützung für Projekte in Forschung, Entwicklung und Innovation in den von der RIS3 identifizierten Bereichen der intelligenten Spezialisierung (dafür zur Verfügung gestellte Mittel: 6.000.000 EUR)
b) Aktion 2 Schaffung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen von hoher Qualität (dafür zur Verfügung gestellte Mittel: 6.500.000 EUR)
c) Aktion 3 Stärkung der Innovationscluster sowie Schaffung und Ausbau von Gemeinschaftsräumen für Innovation (dafür zur Verfügung gestellte Mittel: 2.500.000 EUR)
Mit diesem dritten Aufruf werden somit insgesamt Finanzmittel in Höhe von 15.000.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Gesamtkosten des Projektes: mindestens 400.000 EUR
Höchstdauer der Projekte: 3 Jahre
Projektanträge können ab 30.08.2024 bis zum 30.01.2025 12:00 Uhr über das Projektverwaltungssystem coheMON eingegeben werden.
Amtsblatt der Region Nr. 35vom 29. August 2024, welches das Dekret Nr. 13788/2024 und den dritten Aufruf SMART F&I beinhaltet.
Dem Projektantrag beizufügende zusätzliche Unterlagen:
- Projektbeschreibung mit Angaben zum Arbeitsplan und zu den Humanressourcen (max. 20 Seiten); [Vorlage vorhanden]
- Zusammensetzung des Forschungsteams und Angabe des/r wissenschaftlichen Verantwortlichen und des Projektmanagers/der Projektmanagerin; Angabe des Forschungspersonals, welches bereits durch eine Grundfinanzierung abgedeckt ist; [Vorlage vorhanden]
- Lebensläufe des/r Verantwortlichen des Projektes und des Projektmanagers/der Projektmanagerin;
- Kostenvoranschläge für Nettobeträge über 15.000,00 Euro;
- von allen Partnern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung (bei Partnerschaftsprojekten); [Vorlage vorhanden]
- jedes andere angeforderte Dokument, das für die Beurteilung des Vorhabens nützlich ist;
- Erklärung zur Unternehmensgröße vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet. [Vorlage vorhanden]
Begünstigte:
Begünstigte der Aktionen 1 und 2 sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen, jene der Aktion 3 sind Innovationscluster.
Details zu den Voraussetzungen, die die Begünstigten haben müssen und zur Zusammensetzung der Kooperationen können dem Aufrufstext entnommen werden.
Zugangsvoraussetzungen:
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der Europäischen Kommission genehmigten Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen, sowie in einen der von der S3 Strategie festgelegten Fachbereiche fallen:
a) Automation and Digital;
b) Food and Life Science;
c) Green Technologies;
d) Alpine Technologien.
Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 keinen nennenswerten Schaden anzurichten, werden Forschungs- und Innovationsprojekte betreffend folgender Aktivitäten nicht zugelassen:
- Aktivitäten, die der "braunen" Forschung und Innovation („brown R&I“) angehören;
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Nutzung;
- Tätigkeiten, die unter das EU-Emissionshandelssystem (ETS) fallen und zu prognostizierten Treibhausgasemissionen führen, die nicht unter den relevanten Benchmarks liegen;
- Tätigkeiten, die nicht mit den einschlägigen nationalen und EU-Umweltvorschriften übereinstimmen.
Bewertungsablauf:
Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Weitere nützliche Informationen:
Wichtig: Um einen Projektantrag erstellen und übermitteln zu können, wird ein qualifizierter Zugang (z.B. SPID, CIE oder eIDAS) benötigt.
Zuständig auf Landesebene:
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Innovation, Forschung und Universität (Ansprechperson Herr Franz Schöpf, Tel. 0471 413710).
Ergebnisse:
Von 31 eingereichten Projekten konnten 18 Projekte gefördert werden. Die Ergebnisse der Bewertung aller Aktionen entnehmen Sie dem folgenden Genehmigungsdekret: